Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat eine Klage des Iran gegen die vom ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump verhängten Sanktionen zugelassen. Der Vorsitzende Richter Abdulqawi Ahmed Yusuf erklärte am Mittwoch, das Tribunal habe „die Zuständigkeit, sich mit der von der Islamischen Republik Iran eingereichten Klage zu befassen“. Damit wies das in Den Haag ansässige Gericht Einwände der USA zurück, es sei für den Fall nicht zuständig.
Irans Außenminister Mohammed Dschawad Sarif sprach von einem „weiteren juristischen Sieg für den Iran“. Der IGH habe „alle vorläufigen Einwände der USA in dem Fall abgewiesen“, schrieb er bei Twitter.
Der Iran hatte die USA wegen der Sanktionen beschuldigt, gegen einen Freundschaftsvertrag zwischen den beiden Ländern aus dem Jahr 1955 verstoßen zu haben. Allerdings unterhalten Washington und Teheran seit dem Sturz der persischen Monarchie vor 40 Jahren keine diplomatischen Beziehungen mehr.
Trump hatte im Mai 2018 einseitig den Ausstieg der USA aus dem internationalen Atomabkommen mit Teheran verkündet und wenig später Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft gesetzt. Die USA hatten unter anderem argumentiert, dies sei notwendig, weil Teheran die internationale Sicherheit bedrohe. Der Iran reagierte darauf seinerseits mit einem schrittweisen Rückzug aus dem Vertrag und trieb zuletzt die Uran-Anreicherung trotz internationaler Kritik immer intensiver voran.
Es ist bereits der zweite juristische Teilsieg für den Iran in dem Fall. Im Oktober 2018 wies der IGH die USA an, Sanktionen auf humanitäre Güter wieder aufzuheben. Das betraf etwa die Ausfuhr von Medikamenten, medizinischem Material, Nahrungsmitteln und Agrarprodukten. Bis zum Urteil im gesamten Verfahren können jedoch noch Jahre vergehen.
Der IGH ist die höchste Rechtsinstanz der Vereinten Nationen. Seine Urteile bei Streitigkeiten zwischen UN-Mitgliedstaaten sind bindend, das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen. Sowohl die USA als auch der Iran ignorierten in der Vergangenheit bereits Urteile des IGH.