Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hat sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Ministerrates des Europarats besorgt über die Lage der Menschenrechte auf der Krim-Halbinsel gezeigt. Die Situation habe sich „seit der illegalen Annexion durch die Russische Föderation erheblich verschlechtert“, erklärte Maas am Freitag. Er verwies unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Januar.
Russland hatte die Krim nach einem von der Ukraine und dem Westen nicht anerkannten Volksentscheid im März 2014 ins eigene Staatsgebiet aufgenommen. Die Regierung in Kiew und der Westen sprechen von einer völkerrechtswidrigen Annexion und betrachten die Krim weiter als Teil der Ukraine. Zudem wurden beim Krieg mit pro-russischen Separatisten in der Ostukraine fast 13.000 Menschen getötet.
Die Ukraine wirft Russland vor, von Februar 2014 bis August 2015 auf der Krim zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen zu haben. Der EGMR als juristischer Arm des Europarats, dem beide Länder angehören, ließ eine entsprechende Klage in Straßburg im Januar teilweise zu. Kiews Darstellung der Geschehnisse sei „konsistent“, erklärten die Richter.
„Ich fordere Russland auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsstandards vollständig einzuhalten“, erklärte Maas dazu. Unter anderem müsse Moskau regionalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen ungehinderten Zugang zur Krim gewähren.