NÜRNBERG. Die erhöhte Anzahl von Sterbemitteilungen führt zu einer unüblichen Mehrbelastung des Nachlassgerichtes und zu längeren Bearbeitungszeiten. Wenn ein Mensch in Nürnberg verstirbt, wird das Nachlassgericht mit einer Sterbefallanzeige hiervon verständigt. Letztes Jahr waren 537 Sterbemitteillungen pro Monat der Durchschnitt, im vergangenen Januar waren es alleine 995 Sterbemitteilungen.
Aus diesem Grund bittet das Nachlassgericht, telefonische oder schriftliche Sachstandsanfragen nur in dringenden Fällen zu stellen. Zwischen einem Todesfall und dem Eingang der Sterbefallmitteilung beim Nachlassgericht vergehen in der Regel mehrere Tage.
Angehörige von Verstorbenen werden meist automatisch angeschrieben und um Ausfüllen eines Formblatts zu Familienverhältnissen und Vermögen, vor allem Grundvermögen, gebeten. Das Formblatt muss innerhalb von sechs Wochen ausgefüllt werden. Wenn kein Vermögen vorhanden ist endet das Nachlassverfahren.
In anderen Fällen können weitere Tätigkeiten des Nachlassgerichts erforderlich sein, etwa die Eröffnung eines Testaments, die Ermittlung der Erben, die Ausstellung eines Erbscheins, die Bestellung einer Nachlasspflegschaft zur Sicherung des Nachlasses oder sogar die Prüfung der Wirksamkeit eines Testaments.