Milliardenschwere EU-Corona-Hilfen nehmen weitere Hürde

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Die geplanten Milliardenhilfen der EU zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft in der Corona-Krise haben eine weitere Hürde genommen. Einen Tag nach dem EU-Parlament gaben auch die Mitgliedstaaten am Donnerstag final grünes Licht für das Kernstück des Corona-Wiederaufbauplans. Die Verordnung kann nun in Kraft gesetzt werden, damit die Mitgliedstaaten die Mittel beantragen können.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im vergangenen Jahr einen 750 Milliarden Euro schweren Fonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Kern ist die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität. Sie ist mit insgesamt 672,5 Milliarden Euro ausgestattet, von denen 312,5 Milliarden als Zuschüsse und 360 Milliarden als Kredite für Reformen und Investitionen in die Mitgliedstaaten fließen sollen.

Portugals Regierungschef António Costa, dessen Land derzeit den Vorsitz im Rat der Mitgliedstaaten innehat, wird nach Angaben des EU-Parlaments am Freitag in der Brüsseler Volksvertretung das Gesetz unterschreiben. Im Anschluss ist eine Pressekonferenz mit Parlamentspräsident David Sassoli und EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen geplant.

Um die Corona-Hilfen abzurufen, müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten im nächsten Schritt Ausgabenpläne in Brüssel einreichen. Bis Ende April sollen diese Pläne vorliegen, dann innerhalb von zwei Monaten von der Kommission geprüft und anschließend vom Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden.

Die Corona-Hilfen sollen in Zukunftsinvestitionen und Strukturreformen fließen. Mindestens 37 Prozent der Ausgaben in jedem der nationalen Pläne müssen deshalb zum Erzielen der EU-Klimaziele beitragen und mindestens 20 Prozent die Digitalisierung fördern. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten mit den Mitteln die wirtschafts- und finanzpolitischen Empfehlungen aus Brüssel umsetzen.

Das für den Wiederaufbaufonds nötige Geld nimmt die EU-Kommission an den Finanzmärkten auf. Dafür müssen die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten allerdings noch einen gesonderten Beschluss ratifizieren. Nur eine Handvoll der 27 Länder hat dies bislang getan.

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