Mindestlöhne auf dem Bau steigen rückwirkend ab Januar

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Die Mindestlöhne auf dem Bau steigen rückwirkend ab Januar: Der Mindestlohn I für Helfertätigkeiten klettert bundesweit von 12,55 Euro auf 12,85 Euro, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Dienstag mitteilte. Der Mindestlohn II, der nur in Westdeutschland und Berlin für fachlich begrenzte Tätigkeiten gilt, wird demnach von 15,40 Euro auf 15,70 Euro im Westen sowie von 15,25 Euro auf 15,55 Euro in Berlin erhöht.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter hatten sich bereits Mitte Dezember auf die neuen Mindestlöhne geeinigt; nun bestätigten die Gremien der Arbeitgeberverbände – der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes – sowie der Arbeitnehmerseite, die IG BAU, dieses Ergebnis.

Nun werde „umgehend“ die Allgemeinverbindlichkeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt, kündigte die Gewerkschaft an. Wenn das Arbeitsministerium einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, gelten die Tarifvereinbarungen auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche.

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