Mineralölhersteller sollen Anteil erneuerbarer Energie im Verkehr erhöhen

Mineralölhersteller
Mineralölhersteller

Die Bundesregierung will mehr erneuerbare Energie auf Deutschlands Straßen: Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe, das Mineralölunternehmen höhere CO2-Einsparungen vorschreibt. Dadurch soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden und der Anteil Erneuerbarer am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor bis 2030 auf 28 Prozent steigen. Die EU schreibt lediglich einen Erneuerbaren-Anteil von 14 Prozent im Verkehr vor.

Erhöht werden soll insbesondere die sogenannte Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz. Diese verpflichtet die Kraftstoffhersteller seit 2015, den CO2-Ausstoß ihrer Produktpalette im Vergleich zu rein fossilen Kraftstoffen zu senken – aktuell um sechs Prozent. Der Kabinettsentwurf sieht vor, dass die THG-Quote nun sukzessive steigt: 2022 soll sie 6,5 Prozent betragen, 2026 dann zehn und 2030 schließlich 22 Prozent.

Um diese Ziele zu erreichen, sollen die Produzenten auf grüne Kraftstoffe setzen: Entsprechend führte das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf Mindestquoten für Biokraftstoffe – beispielsweise aus Stroh oder Gülle – ein. Laut Bundesumweltministerium (BMU) soll ihr sogenannter energetischer Anteil 2030 mindestens 2,6 Prozent betragen. Kraftstoffhersteller mit höherer Quote können sich die entsprechende Menge Biosprit demnach doppelt auf ihre CO2-Minderung anrechnen lassen. „Auch Kraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können auf die THG-Quote angerechnet werden“, erklärte das Ministerium.

Gleiches gilt für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom sowie den Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien – beides zählt bei der CO2-Minderung doppelt. Und Strom für E-Autos wird sogar „mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert“, wie das BMU weiter mitteilte. Dadurch solle die Mineralölwirtschaft indirekt am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.

Kraftstoffe seien „ein ganz starker Hebel für mehr Klimaschutz im Verkehr“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Ihr Markthochlauf werde der Wirtschaft zudem Zukunftsfelder eröffnen. „Wir wollen aber nicht einfach blind mehr alternative Kraftstoffe im Tank“, betonte Schulze. „Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten.“

Daher deckelte das Kabinett die Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln laut BMU beim derzeitigen energetischen Höchstanteil von 4,4 Prozent. Palmöl soll dabei laut der Ministerin bis 2026 schrittweise aus der Spritherstellung in Deutschland verschwinden. 

Zu spät, kritisierte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir: „Regenwald und Palmöl haben im Tank überhaupt nichts verloren und müssen deshalb sofort aus dem Kraftstoffmix gestrichen werden.“ Özdemir beklagte außerdem fehlende Nachhaltigkeitsstandards bei Kraftstoffen aus Ökostrom.

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßte den Gesetzentwurf, kritisierte aber die vorgesehenen Mehrfachanrechnungen bei der THG-Quote. Der Anteil Erneuerbarer im Verkehr werde dadurch künstlich überzeichnet, „ohne im gleichen Maße CO2 einzusparen“. Außerdem drohten Biokraftstoffe dadurch verdrängt zu werden, obwohl sie „den derzeit einzig messbaren Beitrag zu den Klimaschutzbemühungen im Verkehr“ leisteten.

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