Mützenich pocht vor Corona-Spitzengespräch auf einheitliches Vorgehen

Rolf Mützenich - Bild: Achim Melde/Bundestag
Rolf Mützenich - Bild: Achim Melde/Bundestag

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich dringt vor dem Bund-Länder-Spitzengespräch am Mittwoch zur Corona-Pandemie auf Geschlossenheit. „Wir legen großen Wert auf ein einheitliches Vorgehen“, sagte Mützenich am Dienstag vor Beratungen der SPD-Fraktion. Er bekräftigte zudem, dass der Bundestag die von der Regierung geplante Verlängerung der epidemischen Lage von besonderer Tragweite um weitere drei Monate bis Ende Juni beschließen werde.

Mützenich äußerte die Erwartung, dass am Mittwoch zunächst die Verlängerung der geltenden Schutzmaßnahmen beschlossen werde. Der Fraktionschef verwies dabei auf die Gefahr durch Virus-Mutationen, die „sich sehr stark in Richtung Deutschland bewegen“. Weiter sagte er jedoch: „Aber wir brauchen auch gleichzeitig eine Öffnungsperspektive, die anhand von dynamischen Kriterien entwickelt werden muss. Mützenich bekräftigte, dass es im Fall von Lockerungen wichtig sei, „den Bildungsbereich als erstes in den Blick zu nehmen“.

Die Verlängerung der epidemischen Lage, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits vergangene Woche angekündigt hatte, ist Voraussetzung für weitere Infektionsschutzmaßnahmen ab April. „Nur so haben wir die gesetzliche Grundlage für notwendige Maßnahmen und wichtige Verordnungen, die sonst auslaufen, wie die Test- und Impfverordnungen“, sagte dazu SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Die Verlängerung schließe jedoch „intelligente Öffnungskonzepte und entsprechende Lockerungen“ nicht aus.

In diesem Zusammenhang wird auch über Korrekturen am Infektionsschutzgesetz beraten. Die SPD könne sich dabei für mehr Rechtssicherheit von Maßnahmen auch „punktuelle Klarstellungen vorstellen“, sagte Wiese mit Blick auf den Paragrafen 28a des Gesetzes, der Voraussetzungen für Einschränkungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung regelt. Grundsätzlich habe sich das Gesetz aber bewährt, betonte der SPD-Politiker. „Freiheitseinschränkende Maßnahmen müssen klar begründet und immer verhältnismäßig sein“, hob er auch mit Blick auf diesbezügliche Gerichtsentscheidungen hervor.

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