Notfallsanitäter haben bei ihren Einsätzen künftig mehr Rechtssicherheit: Sie dürfen auch schon vor Eintreffen eines Notarztes am Unfallort bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patienten vornehmen. Dies regelt ein neues Gesetz, das der Bundesrat am Freitag beschlossen hat. Voraussetzung ist, dass Lebensgefahr besteht oder schwere Folgeschäden drohen.
Der Bundestag hatte am 28. Januar eine entsprechende Passage zusammen mit der Ausbildungsreform für medizinisch-technische Assistenzberufe (MTA) verabschiedet. Mit dieser Reform soll erreicht werden, dass medizinische Assistenzberufe attraktiver werden – unter anderem durch angemessene Vergütung der praktischen Ausbildungszeiten und den Wegfall des Schulgelds.
Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den 90er-Jahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden zudem bundeseinheitlich festgelegt.