Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat eine neue Vorgabe des Bundes zur Einrichtung eines zentralen Gremiums für Impfhärtefallprüfungen kritisiert. „Die Zahlen sind an einer zentralen Stelle bei der Größe unseres Landes nicht zu bearbeiten“, sagte der Minister am Montag in Düsseldorf. Zum Vergleich führte er an, dass im bevölkerungsschwächeren Stadtstaat Hamburg nach einem Gerichtsurteil rund 2000 solcher Anträge eingegangen seien.
In einer erneuerten Impfverordnung des Bundes und der Ständigen Impfkommission (Stiko) sei die Einrichtung einer zentralen Prüfstelle in den Ländern vorgegeben, um Härtefälle gegebenenfalls früher impfen zu lassen. „Damit haben der Bund und die Stiko ein ganz schönes Ding vor die Tür gelegt“, sagte Laumann. Gleichzeitig verstehe er, dass in einer Impfpriorisierung von Stufe eins bis drei „nicht jeder Lebensumstand“ abgebildet werden könne und Einzelfallprüfungen nötig seien. In den kommenden Tagen werde sein Ministerium einen Vorschlag vorlegen, wie die Vorgabe umgesetzt werden könne.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verwies am Montag darauf, dass es ausdrücklich um „Einzelfallentscheidungen“ gehe, etwa bei Menschen mit seltenen Erkrankungen, deren besondere Situation nicht schon durch die Verordnung berücksichtigt werde. Der Impfstoff sei derzeit noch knapp, und es sei das Ziel, es „möglichst gerecht“ zu machen, sagte Spahn in Berlin. Wenn Bürger nun massenhaft um eine Einzelfallbehandlung ersuchten, würden dies die Stellen in den Ländern nicht leisten können, ergänzte er.
Die Impfverordnung des Bundes war wegen des Astrazeneca-Impfstoffs überarbeitet worden. Die neue Version trat am Montag in Kraft. Da das Astrazeneca-Präparat in Deutschland nur für 18- bis 64-Jährige empfohlen wird, soll es an Menschen dieser Altersgruppe aus den ersten Prioritätengruppen für die Corona-Impfung verabreicht werden.