NÜRNBERG. Die Nürnberger Stadtverwaltung hat mit Wirkung ab zum heutigen Dienstag und mit Veröffentlichung im Sonderamtsblatt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Die Regelungen entsprechen denen der Allgemeinverfügung vom 23. Januar 2021, sie gelten jedoch bis Sonntag, 7. März 2021. Da die Stadt Nürnberg seit über sieben Tagen einen Inzidenzwert von unter 100 aufweist, entfällt die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Hier gilt die Maskenpflicht
Auf zentralen Begegnungsflächen sowie sonstigen öffentlichen Orten besteht weiterhin Maskenpflicht sowie ein Verbot des Konsums von Alkohol. Dies betrifft die Innenstadt, den Hauptbahnhof, den Busbahnhof, den Plärrer und den Aufseßplatz, denn Bereich um das Einkaufszentrum Mercado und den Leipziger Platz mit angrenzendem Bereich, das Franken-Center und das Gemeinschaftshaus Langwasser mit angrenzendem Bereich sowie das Röthenbach-Center mit angrenzendem Bereich.
In diesem Zeitraum gilt die Maskenpflicht und das Alkoholverbot
Die Maskenpflicht sowie das Alkoholkonsumverbot erstrecken sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum in diesen Bereichen. Die Maskenpflicht gilt in der Zeit von 6.30 Uhr bis 19 Uhr. Der Konsum von Alkohol auf den festgelegten Flächen ist ganztägig verboten. Darüber hinaus bleibt es beim Verbot des Ausschanks offener alkoholischer Getränke im gesamten Stadtgebiet.