Radfahrer! Auch für Euch gilt die Straßenverkehrsordnung!

Kommentar
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KOMMENTAR. Liebe Freunde des Fahrrads! Es ist vielleicht nicht bei Euch angekommen, aber die Straßenverkehrsregeln gelten für euch, wie sie auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer gelten. Die Fahrradlobby fällt derzeit vermehrt damit auf, dass sie ungemein viele Forderungen stellt. Sie ist für mehr Tempolimits: Fahrradfahrer wollen aber keine Helme tragen, weil es zu umständlich sei und viele vom Radfahren abhalten würde. Warum müssen Autofahrer und Fußgänger immer zurückstecken, während Radfahrer sich konsequent nicht an Regeln halten und neue Regeln wollen, die nur sie begünstigen? Der Gehweg ist für Euch Tabu. Auch dann wenn die Ampel gerade rot ist und ihr es eilig habt. Der Gehweg ist für Fußgänger!

Drängeln ist nicht nur extrem nervig für Autofahrer, sondern auch sehr gefährlich alle Beteiligten – vom Fußgänger bis zum LKW-Fahrer. Das führt regelmäßig zu vermeidbaren Unfällen. Oder ist es bloße Absicht um sich sein Hobby mit Schadenersatzklagen zu versüßen?

Ein weiterer Punkt: Das gegen die Fahrtrichtung fahren. Radfahrer müssen immer – wie auch die übrigen Verkehrsteilnehmer – rechtsfahren – hier gibt es keine Ausnahme. Trotzdem fällt es vielen scheinbar immer noch schwer.

An alle Radfahrer: Die Straßenverkehrsordnung hat seinen Grund. Sie ordnet das Miteinander im Straßenverkehr. Wenn ihr auf Euren Drahtesel steigt, dann seid ihr Teilnehmer des Straßenverkehrs. Also verhaltet Euch auch so und nicht wie Rowdys.

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