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Rheinland-pfälzischer Justizminister: Lockerungen im Land verfassungsrechtlich zwingend

Rheinland-pfälzischer Justizminister: Lockerungen im Land verfassungsrechtlich zwingend

Deutsches Grundgesetz

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hält baldige Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in seinem Bundesland für verfassungsrechtlich zwingend geboten. Bei einem „stabilen Unterschreiten der Schwelle“ von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen müssten laut deutschem Infektionsschutzgesetz „substantielle Öffnungsschritte“ eingeleitet werden, erklärte Mertin am Dienstag. In Rheinland-Pfalz liegt die Sieben-Tage-Inzidenz laut den neuesten Daten des Landesuntersuchungsamts vom Montag bei 48,7.

Mertin bezog sich auf die Novelle des Infektionsschutzgesetzes, die im November beschlossen worden war. Demnach dürfen ab einer Inzidenz von 50 „unfassende Schutzmaßnahmen“ zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden, bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 ist die Rede von „breit angelegten“ Schutzmaßnahmen. Was diese Definitionen genau bedeuten, steht dort nicht.

Der Schwellenwert stehe nicht „im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten“, erklärte Mertin. Wenn die Werte wegen der Mutationen angepasst werden müssten, müsse dazu das Infektionsschutzgesetz erneut geändert werden.

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