Mit einer Neuregelung will Rheinland-Pfalz unter anderem die Anprobe von Brautkleidern im Geschäft unter Corona-Schutzmaßnahmen ab kommender Woche wieder möglich machen. „Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag nach einer Sitzung ihres Kabinetts in Mainz. Ab dem kommenden Montag werde ein solches „Terminshopping“ möglich gemacht.
„Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodeläden eine Perspektive“, sagte Dreyer. Bei den Einzelterminen soll die Maskenpflicht gelten. Die Kontaktdaten der Kunden müssen erfasst werden. Wenn mehrere Einzeltermine in Folge an einem Tag vergeben werden, müssen dazwischen mindestens 15 Minuten für Hygienemaßnahmen und Lüften freigehalten werden.
Rheinland-Pfalz passte am Dienstag seine Corona-Bekämpfungsverordnung seinen Nachbarbundesländern an. Wie in anderen Bundesländern auch, dürfen Gartencenter und Baumärkte im Freien ab Montag wieder öffnen. Außenbereiche der Baumärkte dürfen nur „gartencentertypisches Sortiment“ verkaufen.