Schuldig befundener Angeklagter im Mordfall Schalla muss nicht wieder in U-Haft

Gefängnis - Bild: ako via Twenty20
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Auch nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung zu lebenslanger Haft muss der mutmaßliche Mörder der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla nicht zurück in Untersuchungshaft. Eine entsprechende Entscheidung des Dortmunder Landgerichts bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung der Dortmunder Kammer sah das OLG als unbegründet an. (Az. 1 Ws 72/21)

Wegen des Mordes an der Schülerin im Jahr 1993 hatte das Landgericht am 25. Januar den 55-jährigen Ralf H. nach einem immer wieder unterbrochenen Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

Wegen der überlangen Dauer des Verfahrens ordnete das OLG Hamm bereits im Juli 2020 die Freilassung von H. aus der Untersuchungshaft an. In dem Gesamtverfahren sei dem Beschleunigungsgrundsatz „nicht hinreichend Rechnung getragen worden“, befand der OLG-Senat.

Nach der Verurteilung von H. vor einem Monat lehnte das Dortmunder Landgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls gegen H. ab – zu Recht, wie das OLG jetzt in seinem nicht anfechtbaren Beschluss entschied.

Denn eine erneute Inhaftierung des Angeklagten sei wegen des Beschleunigungsgrundsatzes weiterhin als unverhältnismäßig zu bewerten – auch unter Berücksichtigung seiner zwischenzeitlich erfolgten und noch nicht rechtskräftigen Verurteilung.

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