Die Schweizer Regierung hat weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Der Bundesrat verständigte sich am Mittwoch darauf, dass Geschäfte, Museen und Lesesäle in Bibliotheken unter bestimmten Bedingungen ab Montag wieder öffnen dürfen. Auch Sport- und Freizeitgelände im Freien sowie Außengelände von Zoos und botanischen Gärten können zum 1. März wieder öffnen. Die Zahl der Kunden in Geschäften und Einkaufszentren wurde jedoch begrenzt.
Der Bundesrat lockerte zudem die Kontaktbeschränkungen. So sind künftig wieder Treffen im Freundes- und Familienkreis sowie Kultur- und Sportveranstaltungen mit bis zu 15 Menschen erlaubt. Bislang galt eine Beschränkung auf maximal fünf Kontakte. Auch Kinder- und Jugendchöre dürfen wieder proben. Weitere Lockerungen könnten demnach ab dem 22. März greifen, etwa für Sport in geschlossenen Räumen oder Außenbereiche von Restaurants.
Massenveranstaltungen im Sport bleiben indes vorerst untersagt. Die Schweizer Regierung mahnte zudem angesichts der Corona-Mutanten weiterhin zu Vorsicht. Die bislang gültigen massiven Einschränkungen hatte der Bundesrat nach einem massiven Anstieg der Corona-Infektionszahlen ab dem 22. Dezember beschlossen.