Seehofer: Einreise für systemrelevante Berufspendler trotz Kontrollen möglich

Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - Bild: Henning Schacht / Bundesinnenministerium
Portrait Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - Bild: Henning Schacht / Bundesinnenministerium

Trotz der seit Mitternacht geltenden strengen Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich ist die Einreise für systemrelevante Berufspendler weiter möglich. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) gab in Abstimmung mit Bayern und Sachsen weitere Einreisemöglichkeiten für diese Pendler frei, wie das Bundesinnenministerium am Sonntag mitteilte. „Der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität“, begründete Seehofer die strikten Einreisebeschränkungen. „Dabei lassen wir nicht außer Acht, dass unsere Grenzregionen inzwischen vielfältig miteinander verwoben sind.“

Welche Betriebe in Sachsen und Bayern innerhalb der systemrelevanten Berufsbranchen konkret unter die ergänzenden Ausnahmetatbestände fallen, legen die Bundesländer demnach in eigener Verantwortung fest. Die sächsische Landesregierung hatte bereits am Freitag seine Quarantäneverordnung angepasst. Die Ausnahmen betreffen dort Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen sowie in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen dringend Nutztiere versorgt werden müssen.

Für Bayern nannte Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU) am Sonntag ebenfalls Pendler aus Heil- und Pflegeberufen, also Mitarbeiter in Kliniken und Altenheimen sowie systemrelevante Beschäftigte in Betrieben wie Wasserwerken, Elektizitätswerken und in der Lebensmittelproduktion. Als Beispiel nannte er auch ein Werk, das Glasprodukte für die Pharmaindustrie herstellt. 

Für die Berufspendler ist in an der Grenze zu Bayern am Montag und Dienstag der Nachweis erforderlich, dass sie einer entsprechenden Beschäftigung in Deutschland nachgehen. Dies könne etwa durch das Mitführen eines Arbeitsvertrags bei der Einreise geschehen, teilte das Bundesinnenministerium weiter mit.

Ab Mittwoch soll der Nachweis über amtliche Bescheinigungen durch die jeweiligen Landesbehörden in Bayern und in Sachsen erfolgen, in denen der Betrieb und der Beschäftigte genannt wird.

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