Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wegen der Beschaffung von Corona-Schutzmasken sind dem Bundesgesundheitsministerium im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Auf die Frage, ob die jetzt erhobenen Vorwürfe bei der Prüfung des Angebots nicht aufgefallen seien, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. „Nach meinem Kenntnisstand nein.“
Derzeit werde den damaligen Abläufen noch einmal nachgegangen. Aber „nach meinem Wissenstand, nach meiner Erinnerung, nach der ersten Rücksprache sind die Dinge genauso behandelt worden wie die anderen auch“. Spahn verwies darauf, dass es gerade in der Anfangsphase der Pandemie auch von vielen Abgeordneten Hinweise über Angebote der Maskenbeschaffung gegeben habe. Diese und auch die Zahlungsmodalitäten seien über den Beschaffungsstab der Bundesregierung geprüft worden. Das sei auch bei Angeboten passiert, die über Nüßlein eingingen.
Der Bundestag hatte am Donnerstag Durchsuchungen und Beschlagnahmungen bei Unionsfraktionsvize Nüßlein genehmigt. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte ohne Nennung eines Namens Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit. Das Verfahren steht demnach in Zusammenhang „mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken“.
Das Portal „ThePioneer“ berichtete, Nüßlein habe sich im vergangenen Frühjahr unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium und beim bayerischen Gesundheitsministerium für einen Lieferanten von Corona-Schutzmasken eingesetzt. Der Großauftrag sei auch zustande gekommen. Dafür sei im August eine Provision von 660.000 Euro bei einer Firma eingegangen, an der Nüßlein beteiligt sei. In diesem Zusammenhang sei aber keine Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt. Ähnliche Berichte gab es von der „Bild“-Zeitung und dem „Spiegel“.