Spionageanklage wegen Weitergabe von Bundestagsgrundrissen an Russland erhoben

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen einer mutmaßlichen Weitergabe von Grundrissen aus dem Bundestag an den russischen Militärgeheimdienst GRU erhoben. Ein Mitarbeiter einer für das Parlament tätigen Firma soll Dateien mit Grundrissen von dessen Liegenschaften einem Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin übergeben haben, wie die Anklagebehörde am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Der deutsche Staatsbürger soll sich deshalb vor dem Berliner Kammergericht verantworten müssen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann sogenannte geheimdienstliche Agententätigkeit vor. Nach ihren Angaben arbeitete der als Jens F. identifizierte Beschuldigte für ein Unternehmen, das mehrfach als Dienstleister für den Bundestag tätig war. Es war beauftragt, „gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten“ in Bundestagsliegenschaften vorzunehmen.

In diesem Zusammenhang soll F. Zugriff auf Dateien mit den Grundrissen von Bundestagsgebäuden gehabt haben. Spätestens zwischen Ende Juli und Anfang September 2017 habe er sich „aus eigenem Antrieb“ dazu entschlossen, diese Informationen an russische Geheimdienste weiterzugeben, erklärte die Bundesanwaltschaft. Er habe einem GRU-Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin einen Datenträger mit dem entsprechenden Dateien zukommen lassen.

Weitere Einzelheiten zu dem Fall nannte die Anklagebehörde nicht. Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts ist nun für die Prüfung der Anklage zuständig und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.

Die Nachricht kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Beziehungen zwischen Russland und Deutschland ohnehin besonders belastet sind. So soll der GRU schon 2015 einen Cyberangriff auf den Bundestag gestartet und unter anderem E-Mails von Abgeordneten gehackt haben. Im Mai 2020 erließ die Bundesanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen. 

Auch der sogenannte Tiergartenmord und der Fall Alexej Nawalny belasten das Verhältnis beider Länder schwer. Im August 2019 wurde in Berlin ein Georgier erschossen. Die Bundesanwaltschaft wirft einem angeklagten Russen vor, ihn im Auftrag des russischen Staats getötet zu haben. Das Opfer hatte im zweiten Tschetschenienkrieg gegen Russland gekämpft. 

Der russische Oppositionspolitiker Nawalny wurde im vergangenen Sommer Opfer eines Giftanschlags und in Berlin behandelt. Nach seiner Rückkehr nach Russland wurde er wegen Verstößen gegen Bewährungsauflagen zu Haft in einem Straflager verurteilt. Bereits einige Jahre zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das ursprüngliche Urteil, in dem Nawalny die Bewährungsstrafe bekam, als unangemessen eingestuft.

Die Bundesregierung und Regierungen anderer EU-Staaten kritisierten die erneute Verurteilung des Kreml-Kritikers scharf. Am Montag einigten sich die EU-Außenminister auf neue Sanktionen gegen Russland.

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