Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Rapper „Fler“

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Am Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat die Staatsanwaltschaft am Freitag eine Haftstrafe für den Rapmusiker „Fler“ gefordert. Der Antrag laute auf ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe, sagte eine Gerichtssprecherin. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Im Prozess werden dem Musiker, der mit bürgerlichem Namen Patrick Losenský heißt, Beleidigung, Sachbeschädigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

In dem Verfahren ging es ursprünglich auch um Beleidigungen gegen den Rapper „Bushido“, den Losenský als „Bastard“ und „ekligen Hund“ bezeichnet haben soll. Die Tatbestände zum Nachteil von Bushido wurden am Freitag jedoch von dem laufenden Verfahren abgetrennt.

Um negative Berichterstattung zu verhindern, soll der 38-Jährige außerdem die private Wohnanschrift eines Journalisten herausgefunden haben und ihm per Twitter einen „Hausbesuch“ versprochen haben. Gegenüber einer Kollegin des Journalisten habe er gedroht, ihm „die Zähne einzuschlagen“.

Ursprünglich war für Freitag der letzte Verhandlungstag in dem Prozess vorgesehen. Ein Urteil wird nun am kommenden Mittwoch erwartet.

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