Stromleitungen mit Höchstspannung können künftig schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag Ende Januar beschlossenes Gesetz, das die Voraussetzung für die schnellere Realisierung entsprechender Vorhaben schafft. Dafür werden per Gesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern werden in die Bedarfsplanung aufgenommen, acht bisherige Projekte werden entsprechend geändert.
Künftig können mit der Neuregelung Vorhaben schneller realisiert werden – unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen. Ziel des Gesetzes ist es, länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen durch verschiedene Änderungen zu beschleunigen und Bürokratiehemmnisse abzubauen.
Das Gesetz enthält zudem Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen – sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen.