Autofahrer dürfen am Steuer keinen Taschenrechner bedienen. Ein solches elektronisches Gerät diene der Information und sei damit laut Straßenverkehrsordnung verboten, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag mit. Wer als Fahrer während der Fahrt einen Taschenrechner nutze, müsse ein Bußgeld zahlen. (Az. 4 StR 526/19)
Die Frage war dem BGH vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm vorgelegt worden, das über ein früheres Urteil des Amtsgerichts Lippstadt entscheiden soll. Dieses verurteilte einen Autofahrer 2019 zu einer Geldbuße, weil er einen Taschenrechner am Steuer benutzt hatte. Das Gericht in Hamm war unsicher, wie es urteilen sollte, weil das OLG Oldenburg eine andere Auffassung vertrat.
Der Entscheidung des BGH liegt die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung von 2017 zugrunde. Bis dahin war nur das Benutzen von Handys und Autotelefonen am Steuer ausdrücklich verboten. Seitdem wurde das Verbot auf alle elektronischen Geräte erweitert, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen.
Sie dürften vom Fahrer nur benutzt werden, wenn sie weder aufgenommen noch in der Hand gehalten werden müssten, teilte der BGH mit. Auch dann dürfe der Fahrer aber den Blick nur kurz vom Verkehr abwenden oder müsse eine Sprachsteuerung nutzen.