Verfahren gegen Pop-up-Radwege in Berlin eingestellt

Symbolbild: Radweg
Symbolbild: Radweg

Das Verfahren vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die sogenannten Pop-up-Radwege in der Hauptstadt ist eingestellt worden. Das sagte ein Gerichtssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. Demnach wurde die Klage gegen die in der Corona-Pandemie eingerichteten Radwege bereits Ende Januar zurückgezogen.

Der Berliner AfD-Abgeordnete Frank Scholtysek hatte im Juni 2020 gegen die Radwege geklagt. In erster Instanz entschied das Verwaltungsgericht im September 2020, dass die Radwege voraussichtlich nicht rechtens seien. Nach einer Beschwerde des Senats kippte das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung aber im Oktober 2020 in einem Eilverfahren. Im Januar 2021 wurde das Urteil bestätigt.

„Das Verfahren wurde eingestellt – eine wichtige Etappe für mehr Verkehrssicherheit“, erklärte die Berliner Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Scholtysek erklärte, die Klage weiterzuführen, „hätte Kosten verursacht, aber keine Änderung“. Die Gerichtsentscheidung vom Januar kritisierte er als „politisch einseitiges Gefälligkeitsurteil“. Die Berliner AfD-Fraktion werde „den Kampf gegen die rot-rot-grüne Autohasspolitik“ weiterführen.

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