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Verfahren um Mordanschlag mit Spaten vor Hamburger Synagoge beginnt am Freitag

Verfahren um Mordanschlag mit Spaten vor Hamburger Synagoge beginnt am Freitag

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Vier Monate nach einem Mordversuch mit einem Klappspaten vor einer Hamburger Synagoge wird ab Freitag kommender Woche gegen den mutmaßlichen Angreifer vor Gericht verhandelt. Der 29-Jährige, der einen jüdischen Studenten gegen den Kopf schlug, leidet nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft vom Freitag an akuter paranoider Schizophrenie und wird als schuldunfähig eingestuft. Sie stuft die Tat demnach auch nicht als einen bewussten Anschlag aus antisemitischen oder rechtsextremistischen Motiven ein.

Wie die Behörde mitteilte, wird gegen den Mann in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt. Ziel ist es, eine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zu erreichen, da er als gefährlich gilt. Es handelt sich dabei nicht um ein Strafverfahren.

Demnach handelte der Beschuldigte aufgrund seiner paranoiden krankhaften Wahnvorstellungen in der Absicht, einen Menschen jüdischen Glaubens heimtückisch zu töten. Auch richteten sich diese vor allem gegen Anhänger des jüdischen Glaubens sowie jüdische Institutionen. Zugleich habe sich der Mann aber auch vom Christentum bedroht gefühlt, hieß es. Zusätzlich hätten die Ermittlungen keine Hinweise darauf ergeben, dass er vor seiner Erkrankung antisemitischen oder rechtsextremen Meinungen anhing.

Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte der 29-Jährige einen 26-jährigen Besucher der Synagoge mit einem Klappspaten schwer am Kopf verletzt. Die Attacke fand während der Feierlichkeiten zum jüdischen Laubhüttenfest in der gut besuchten Synagoge statt und löste bundesweit Bestürzung aus. Der Angreifer, der eine Bundeswehruniform trug, wurde von Polizisten überwältigt.

Bereits kurz nach der Tat gelangten die Hamburger Ermittler zu der Einschätzung, dass Verdächtige womöglich schuldunfähig sein könnte. Wegen starker psychischer Auffälligkeiten kam er in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus und nicht in Untersuchungshaft.

Laut Staatsanwaltschaft sah sich der Beschuldigte mit Dämonen und Reptilienmenschen konfrontiert. In diesem Zusammenhang habe auch ein nach dem Angriff in seiner Hose gefundener Zettel mit einem handgemalten Hakenkreuz im Zuge der Ermittlungen einen andere Bedeutung erhalten. Es sei diesem „aus seinem privaten Umfeld wohlmeinend geraten“ worden, sich gegen die von ihm wahrgenommenen Wesen mit diesem alten mystischen Symbol zu schützen. Dabei ging es um dessen ursprüngliche Bedeutung.

Die Schizophrenie des Beschuldigten sei als Auslöser für die Tat anzusehen, erklärte die Staatsanwaltschaft unter anderem unter Verweis auf die Einschätzung des von ihr beauftragten Sachverständigen. Die eigenen Ermittlungen hätten hingegen „keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Beschuldigte in freier Willensbestimmung religiöse, weltanschauliche, rechtsextremistische oder antisemitische Ziele verfolgte“.

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