Trotz seiner Teil-Abschaffung zum Jahresbeginn müssen viele kleinere Kapitalgesellschaften mit nur wenigen Mitarbeitern und geringen Umsätzen weiterhin den Solidaritätszuschlag bezahlen. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Demnach entrichteten knapp 760.000 Kapitalgesellschaften im Jahr 2019 den Zuschlag. Neuere Zahlen lägen noch nicht vor.
Davon beschäftigten dem Bericht zufolge rund 70 Prozent nur maximal zehn Mitarbeiter. 68 Prozent hätten einen Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro erzielt. Auf die Körperschaftsteuer dieser Firmen werde der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben.
Aus Sicht der FDP führe das zu erheblichen Belastungen für kleinere und Kleinstunternehmen ausgerechnet in der Corona-Krise. „Die Antwort der Bundesregierung bestätigt unsere Sorge, dass der Soli insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen weiter gezahlt werden muss“, sagte der FDP-Fraktionsvize Christian Dürr dem Blatt. Das sei schon vor der Pandemie ein großer Fehler gewesen und „in der aktuellen Situation umso mehr“.