Knapp vier Wochen nach den ersten Abschlagszahlungen können nun auch die regulären Dezemberhilfen für vom Lockdown betroffene Unternehmen ausgezahlt werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag mitteilte, stehen die dafür nötigen technischen Voraussetzungen. Damit könnten die Auszahlungen durch die Länder „ab sofort umgesetzt werden und ab heute starten“.
Die Dezemberhilfe richtet sich an Betriebe, Selbständige, Vereine oder Einrichtungen, die vom Lockdown in der Zeit vor Weihnachten bis zum Jahreswechsel besonders stark betroffen waren. Grundsätzlich werden dabei für die Schließungstage Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum gewährt.
Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5. Januar werden Abschlagszahlungen überwiesen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden diese Abschlagszahlungen „stark in Anspruch genommen“. Demnach flossen bislang bereits mehr als 1,56 Milliarden Euro. Insgesamt seien bei der November- und Dezemberhilfe bislang über 4,35 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Während die Abschlagszahlungen die Bundeskasse übernimmt, laufen die regulären Auszahlungen für die Dezemberhilfe über die zuständigen Stellen der Länder.
Empfänger der November- und Dezemberhilfen sind vor allem die zur Eindämmung der Pandemie geschlossenen Betriebe im Gastronomie-, Kultur- und Freizeitbereich. Kritik hatte es hierbei wiederholt am Tempo der Auszahlung gegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, dass seit Beginn der Corona-Krise insgesamt bereits rund 80 Milliarden Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden seien; hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 23 Milliarden Euro.