Von der Leyen: Erste Corona-Hilfen aus Milliardenfonds zur Jahresmitte erwartet

Ursula von der Leyen - Bild: European Union/EP
Ursula von der Leyen - Bild: European Union/EP

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erwartet die Auszahlung der ersten Gelder aus dem milliardenschweren Wiederaufbaufonds gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie „bis Mitte des Jahres“. Sie sprach am Freitag bei der Unterzeichnung der Vereinbarung durch EU-Parlamentspräsident David Sassoli und den portugiesischen Ministerpräsidenten Antonio Costa als Vertreter der Mitgliedstaaten von einem „historischen Moment“. Der Milliardenfonds sei „eine Botschaft der Solidarität und des Vertrauens in der Europäischen Union“.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im vergangenen Jahr einen 750 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds auf den Weg gebracht. Kern ist die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität. Sie ist mit insgesamt 672,5 Milliarden Euro ausgestattet, von denen 312,5 Milliarden als Zuschüsse und 360 Milliarden als Kredite fließen sollen. Deutschland soll dabei rund 23 Milliarden Euro an Zuschüssen bekommen.

Mit der Unterzeichnung tritt die Aufbau- und Resilienzfazilität kommende Woche nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Damit die EU-Kommission wie vorgesehen die für seine Finanzierung nötigen Schulden aufnehmen kann, fehlt aber noch die Ratifizierung der zugehörigen Eigenmittelentscheidung in den Mitgliedstaaten. Diese ist bisher erst in sechs der 27 EU-Länder erfolgt.

Costa, Sassoli und von der Leyen riefen die EU-Länder auf, die Ratifizierung nun so schnell wie möglich zu vollziehen. „Wir können nicht noch mehr Zeit verschwenden“, sagte Costa. Es sei Zeit zu liefern. Er äußerte die Hoffnung, dass die ersten Gelder „zu Beginn des Sommers“ fließen könnten, der am 21. Juni beginnt. 

Auch Parlamentspräsident Sassoli sagte: „Bürger und Unternehmen können nicht warten.“ Sie bräuchten in der Krise nun schnelle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung für den Aufbaufonds können die Mitgliedstaaten offiziell beginnen, ihre nationalen Ausgabenpläne für die Corona-Gelder einzureichen. Sie sollen bis spätestens Ende April vorliegen.

Dabei müssen die Mitgliedstaaten eine Reihe von Vorgaben aus Brüssel beachten. Mindestens 37 Prozent der Ausgaben in jedem der nationalen Pläne müssen deshalb zum Erzielen der EU-Klimaziele beitragen und mindestens 20 Prozent die Digitalisierung fördern. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten mit den Mitteln die jährlichen Empfehlungen Brüssels für wirtschaftliche Reformen umsetzen.

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