vzbv fordert Entschädigungen für Nicht-Geimpfte bei Nicht-Zulassung zu Konzerten

Klaus Müller, vzbv - Bild: Gert Baumbach
Klaus Müller, vzbv - Bild: Gert Baumbach

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Entschädigungen für Verbraucher gefordert, falls ihnen aufgrund einer fehlenden Corona-Impfung künftig der Zugang zu einer Kulturveranstaltung verweigert werden sollte. Sollten Verbrauchern durch eine solche Ungleichbehandlung finanzielle Nachteile entstehen, müsse – analog der Corona-Hilfen für Anbieter – „über einen finanziellen Ausgleich gesprochen werden“, sagte vzbv-Chef Klaus Müller dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben).

Der Verbraucherschützer bezog sich damit auf Äußerungen des Ticketverkäufers CTS Eventim. Dessen Vorstandschef Klaus-Peter Schulenberg war von der „Wirtschaftswoche“ mit der Aussage zitiert worden, eine Corona-Impfung könne zur „Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen“ gemacht werden. 

Müller meinte nun mit seiner Entschädigungsforderung mögliche Fälle, in denen Verbraucher etwa ein Ticket bereits gekauft haben und dann als Nicht-Geimpfte nicht eingelassen werden. „Es darf nicht passieren, dass Verbraucher für eine Leistung bezahlen müssen, die sie nicht annehmen dürfen“, sagte er. 

Der vzbv-Vorstand fügte hinzu: „Es ist nachvollziehbar, dass Eventim seinen Betrieb wieder hochfahren will. Aber Schnellschüsse sind gerade nicht angebracht.“ Noch sei unklar, ob nicht auch Geimpfte andere Menschen anstecken könnten und wie sich die Situation durch Corona-Mutationen entwickeln werde. Solange dürfe es keine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften geben.

Eventim hatte allerdings laut RND im Nachgang zu Schulenbergs Interview erklärt, die Teilnahme an Veranstaltungen nicht an eine Impfung gegen das Coronavirus binden zu wollen. Entsprechende Interpretationen des Gesagten seien falsch. 

Der Deutsche Ethikrat veröffentlicht am Donnerstag (10.00 Uhr) seine Empfehlung zu der Frage, ob es Sonderregeln für Menschen mit einer Corona-Impfung geben soll. Ob Geimpften etwa das Recht zum Besuch von Veranstaltungen oder Restaurants eingeräumt werden soll, wird seit längerem kontrovers diskutiert. Derzeit hat nur ein kleiner Teil der Bevölkerung die Möglichkeit einer Corona-Impfung. 

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