Zur Aufarbeitung des Wirecard-Skandals können im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nun auch Zeugen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY befragt werden. Wie EY am Donnerstag in Stuttgart mitteilte, schuf der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Frage Rechtssicherheit und hob zugleich die vom Wirecard-Untersuchungsausschuss verhängten Ordnungsgelder gegen EY-Mitarbeiter auf.
Die Karlsruher Richter entschieden demnach, dass den Mitarbeitern die Berufung auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht wegen der unklaren Rechtslage nicht vorwerfbar gewesen sei. Damit könne nun „jeder vom Untersuchungsausschuss als Zeuge geladener EY-Mitarbeiter“ zur Abschlussprüfung bei Wirecard vor dem Untersuchungsausschuss aussagen, erklärte EY und betonte, dass das Unternehmen zur „Aufklärung der Sachverhalte“ im Fall Wirecard beitragen wolle.
Der Zahlungsdienstleister Wirecard hatte Ende Juni 2020 Insolvenz angemeldet und soll jahrelang die Bilanzen gefälscht haben. In die Kritik geraten war in der Folge auch EY, weil die Wirtschaftsprüfer Wirecard jahrelang eine korrekte Bilanz bescheinigten. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll das Verhalten der Bundesregierung und der ihr unterstehenden Behörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um Wirecard unter die Lupe nehmen.