Wirtschaftsverbände halten Beschlüsse zur Steuerentlastung für unzureichend

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Die Beschlüsse der Regierungskoalition zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen stoßen in der Wirtschaft auf Kritik: Als unzureichend und „halbherzig“ bezeichneten etwa das Handwerk, der Mittelstand und der Maschinenbau am Donnerstag die beschlossene Anhebung des sogenannten Verlustrücktrags. Zwar sei dies ein richtiger Schritt, allerdings müsse auch der Rücktragszeitraum deutlich verlängert werden. Die Linke forderte gezielte Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe statt „reduzierter Mehrwertsteuern in der Gastronomie“.

Die Koalition hatte sich am Mittwochabend darauf verständigt, den sogenannten Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal zehn Millionen Euro beziehungsweise auf 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung anzuheben. Damit können Unternehmen bei der Steuererklärung Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 verrechnen. Die beschlossene Anhebung des Rücktrags bedeutet, dass sie weniger Steuern zahlen müssen.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte dazu, die Beschlüsse würden dem Mittelstand nicht gerecht. Andere Industrieländer lägen bei einer Erweiterung der rücktragsfähigen Verluste auf 50 Millionen Euro oder gar einem unbegrenzten Rücktrag. Außerdem hätte der Rücktragszeitraum auf mindestens zwei Jahre erweitert werden müssen.

Der Präsident des Handwerksverbands ZDH, Hans Peter Wollseifer, erklärte ebenfalls, die Beschlüsse seien angesichts der „riesigen unverschuldeten Liquiditätsprobleme unserer Betriebe in keiner Weise weitreichend genug“. Besser wäre es gewesen, die Verlustrechnung auf „zwei bis drei Jahre“ auszuweiten – denn die Betriebe würden angesichts der Lockdown-Maßnahmen „weiter Verluste machen“. So könnten auch Insolvenzen und letztlich Jobverluste vermieden werden.

Der Mittelstandsverband BVMW sprach sich gar für eine Verlängerung des Rücktragszeitraums auf bis zu fünf Jahre aus, ebenso der Maschinenbauverband VDMA: Die Entscheidung zum Verlustrücktrag müsse im weiteren parlamentarischen Verfahren „in jedem Fall“ nachgebessert werden.

Ähnlich äußerten sich die Grünen. Die Anhebung für 2020 und 2021 „trifft den Kern nicht“, denn sie helfe besonders den Unternehmen, die 2020 trotz Pandemie noch Gewinne gemacht hätten, erklärte Fraktionsvize Anja Hajduk. Gerade der Mittelstand dürfte hiervon weniger profitieren. Nötig sei eine Anhebung und Ausweitung des Verlustrücktrags auf die vergangenen vier Jahre. Die FDP forderte ebenfalls, nicht nur den Zeitraum „deutlich zu erweitern“, sondern auch den Verlustrücktrag weiter anzuheben.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Ausweitung des Verlustrücktrags hingegen als „wichtigen Schritt in die richtige Richtung“. Damit würden viele mittelständische Unternehmen gestärkt, auf deren Wettbewerbsfähigkeit das Land angewiesen sei, erklärte der Minister. Auch der bis Ende 2022 verlängerte ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für die Gastronomie sei eine „gute Nachricht“. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßte die Corona-Hilfen für Unternehmen ebenfalls.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) lobte die verlängerte Mehrwertsteuersenkung als „richtig, wichtig und mutmachend“. Diese Entscheidung sei eine „wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen“, erklärte Dehoga-Präsident Guido Zöllick. Laut einer Umfrage des Verbands aus dem Januar bangen derzeit 75 Prozent der Betriebe um ihre Existenz.

Der Wirtschaftsweise Lars Feld sprach hingegen von einem „Wahlgeschenk an das Gastgewerbe“. In den Genuss der Maßnahme kämen nur die Unternehmen, die nach der Krise wieder ordentliche Umsätze erzielen könnten, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Der Linken-Politiker Fabio De Masi sagte dazu, gezielte Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe „wären sinnvoller als reduzierte Mehrwertsteuern in der Gastronomie“. Denn diese würden vor allem dort helfen, „wo es noch Umsätze gibt“.

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