Auch Brauereigaststätten sollen künftig Corona-Hilfen bekommen

Bier - Bild: MargJohnsonVA via Twenty20
Bier - Bild: MargJohnsonVA via Twenty20

Nach einem Hilferuf aus der Brauwirtschaft soll es bei den staatlichen Corona-Hilfen Verbesserungen für sogenannte angeschlossene Gaststättenbetriebe wie beispielsweise Brauereigaststätten geben. Wie das Bundeswirtschaftsministerium und die bayerische Staatskanzlei am Mittwoch gemeinsam mitteilten, ist der Gaststättenanteil künftig unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt für die November- und Dezemberhilfen, mit denen die pandemiebedingten Umsatzausfälle abgefedert werden sollen.

Die Neuregelung betrifft demnach neben Brauereigaststätten auch etwa Vinotheken von Weingütern oder sogenannte Straußwirtschaften, bei denen als Erkennungszeichen für eine zeitweilige Bewirtung bei Winzern oder Weinbauern oft ein Strauß über die Eingangstür gehängt wird. 

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete die Verständigung des Freistaats mit dem Bund auf die Verbesserungen bei den Hilfen als wichtigen Erfolg. „Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft“, erklärte er. „Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern.“ Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach von einem wichtigen Signal, „da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden“.

Die Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist demnach bis Ende April möglich. Mit den Hilfen können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.

Im Februar hatten Brauereien aus ganz Deutschland in einem Offenen Brief Bund und Länder um schnelle finanzielle Unterstützung gebeten. Die 1500 deutschen Brauereien seien bei den staatlichen Hilfsmaßnahmen bis auf wenige Ausnahmen bislang leer ausgegangen, klagten der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland. 

Dabei kritisierten sie auch, dass bislang viele Brauereigasthöfe als Mischbetriebe gelten würden und die Förderkriterien oft knapp verfehlten. In Brauereien unterschiedlichster Größe wie auch im Gastgewerbe stünden zugleich nicht nur zahllose Arbeitsplätze auf dem Spiel – sondern auch „ein unwiederbringlicher Teil unseres gesellschaftlichen Lebens und unserer vielfältigen Kultur“.

Die Grünen-Mittelstandsbeauftragte Claudia Müller begrüßte den Schritt. Es sei „endlich korrigiert“ worden, was von Anfang an klar gewesen sei: „Brauereigaststätten sind Gastronomiebetriebe.“

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