In der Debatte über die künftige Verteilung der EU-Agrargelder hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) dafür ausgesprochen, zusätzlich zu Umweltaspekten auch die „Wettbewerbsfähigkeit“ der deutschen Landwirte im Blick zu behalten. Neben Umwelt- und Klimaschutz müsse auch die „Einkommenswirkung“ für die Betriebe durch die Förderung erhalten bleiben, sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied am Montag. Für die künftige Ausgestaltung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) legte der Bauernverband einen eigenen Vorschlag vor.
„Wir wollen eine weitere Umweltorientierung der EU-Agrarförderung mit der notwendigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte im EU-Binnenmarkt verbinden“, betonte Rukwied. Konkret sieht der Vorschlag des DBV unter anderem vor, dass 22 bis 24 Prozent der Direktzahlungen aus der sogenannten ersten Säule an Umweltvorgaben – sogenannte Eco-Schemes – geknüpft werden. Das ist mehr als die „mindestens 20 Prozent“, auf die sich die EU-Landwirtschaftsminister im Oktober in ihrem Kompromiss verständigt hatten. Das EU-Parlament und Umweltverbände dringen hier allerdings auf einen Mindestanteil von 30 Prozent.
Zugleich soll es laut DBV keine Kappung bei den Direktzahlungen in der ersten Säule geben, bei denen Bauern Geld je Fläche aus Brüssel erhalten – sondern stattdessen einen „maßvollen Zuschlag für die ersten Hektare“ bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße, die laut Bauernpräsident Rukwied bei 63 Hektar je Betrieb liegt. Mit dem Vorschlag des Bauernverbandes werde „ein erheblicher zusätzlicher Spielraum für freiwillige Umweltleistungen der Landwirte“ gegeben, erklärte der Bauernverband.
Grundsätzlich soll die geplante EU-Reform die gemeinsame Agrarpolitik grüner, einfacher und gerechter machen und dafür die Hilfen für Landwirte künftig stärker an Umweltauflagen koppeln. Derzeit ringen Mitgliedsländer, Parlament und Kommission noch um eine Schlussfassung der Reform. Auf deutscher Seite hatte Anfang März das Bundeslandwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) einen Entwurf für die nationale Umsetzung vorgelegt; am Mittwoch beraten erneut die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder in einer Sonder-Agrarministerkonferenz über die Umsetzung in Deutschland.
Nach Angaben des Bauernverbandes drängt dabei die Zeit: Die Landwirte bräuchten schnell Klarheit über die neuen Förderbedingungen ab 2023. Bund und Länder müssten dazu noch vor der Bundestagswahl die politischen Entscheidungen treffen. Denn die erforderlichen nationalen Regelungen müssten spätestens Ende Dezember 2021 der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden. Für die europäische Ebene geht Rukwied davon aus, dass bis Ende Juni eine Einigung gefunden werden kann.