Beschuldigter in Maskenaffäre in Untersuchungshaft genommen – Ermittler nennen keine Namen

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In der Maskenaffäre um Korruptionsverdacht gegen Politiker hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen der Verdächtigen festnehmen lassen. Das Oberlandesgericht habe auf Antrag wegen eines dringenden Tatverdachts und des Vorliegens eines Haftgrundes am Mittwoch einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, dieser sei am Donnerstag vollzogen worden, teilte die Ermittlungsbehörde mit. 

Einen Namen des Verdächtigen nannten die Ermittler aber nicht. Nach Angaben des Rechtsanwalts des im Zusammenhang mit der Affäre aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein handelt es sich nicht um seinen Mandanten. Das Büro des ebenfalls zu den Verdächtigen zählenden langjährigen CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter war zunächst zwar nicht zu erreichen. In Ermittlerkreisen hieß es aber, für eine Festnahme wäre erneut die Aufhebung der Immunität nötig gewesen – dies scheint nicht erfolgt zu sein.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft lag ein zunächst nicht benannter Haftgrund gegen den Tatverdächtigen fest, dies könnten etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sein. Zwischenzeitlich seien „in größerem Umfang“ auch vermögenssichernde Maßnahmen veranlasst worden. Das heißt, die Staatsanwaltschaft ließ vermutlich Konten einfrieren.

In dem Komplex hatte die Generalstaatsanwaltschaft zuletzt ihre Ermittlungen auf fünf Verdächtige ausgeweitet. Neben Nüßlein und Sauter sollen Berichten zufolge Unternehmer zu den Verdächtigen zählen. Die Abgeordneten sollen hohe Provisionen im Zusammenhang mit Maskengeschäften erhalten haben, weshalb die Generalstaatsanwaltschaft einen Korruptionsverdacht sieht. 

Nüßlein und Sauter bestreiten die Vorwürfe, auch die Generalstaatsanwaltschaft verwies erneut auf die in Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung.

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