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Bewährungsstrafe für Piloten nach Flugunglück mit drei Toten

Bewährungsstrafe für Piloten nach Flugunglück mit drei Toten

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Rund zweieinhalb Jahre nach dem Tod dreier Menschen bei einem Flugunglück auf der Wasserkuppe in Hessen hat das Landgericht Fulda den Piloten zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte. Der Angeklagte erklärte sich außerdem bereit, einen Betrag von 5000 Euro an den Vater der bei dem Unglück gestorbenen Kinder zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Pilot war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, nachdem er im Oktober 2018 einen Flug angetreten hatte, obwohl die Maschine laut Anklage das maximale Abfluggewicht überschritten hatte. Beim Landeanflug setzte er das Kleinflugzeug demnach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf die Landebahn auf. Entgegen der Sorgfalt startete der Angeklagte daraufhin nicht sofort durch, sondern setzte den Anflug fort.

Erst mit deutlicher Verspätung leitete er ein Durchstartmanöver ein. Darum sei die Maschine nach dem Pistenende mit dem Hauptfahrwerk auf den Boden geprallt, habe die hinter der Piste quer verlaufende Straße überquert und mit immer noch laufendem Propeller auf einem Gehweg eine Frau mit ihrer zwölfjährigen Tochter und ihrem elfjährigen Sohn erfasst. Alle drei kamen bei dem Unglück ums Leben.

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