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BGH verhandelt Klagerecht von Wohnungseigentümern gegen Bäume auf Nachbargrundstück

BGH verhandelt Klagerecht von Wohnungseigentümern gegen Bäume auf Nachbargrundstück

Justitia (über cozmo news)

Um zwischen Nachbarn umstrittene Zypressen geht es in einem am Freitag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelten Fall nur vordergründig. Die Bundesrichter müssen nämlich vor allem entscheiden, ob der Kläger den Prozess überhaupt noch führen darf. Er klagte vor einigen Jahren darauf, dass die Nachbarn die Bäume fällen oder zurückschneiden – inzwischen ist allerdings neues Recht in Kraft getreten, demzufolge die ganze Wohnungseigentümergemeinschaft zusammen klagen müsste.(Az. V ZR 299/19)

Der Rechtsstreit zieht sich schon seit vier Jahren. Die Nachbarn pflanzten 2011 vier Zypressen in einem Abstand von weniger als vier Metern von dem Grundstück entfernt, das dem Kläger und dem anderen Bewohner des Hauses gehörte. Der andere Bewohner hatte zwar das Sondernutzungsrecht für den Garten, zog aber nicht vor Gericht. Trotzdem bekam der Kläger 2019 vor dem Amtsgericht Mannheim und in der Berufung auch vor dem Landgericht recht. 

Die Eigentümer der Zypressen legten Revision beim BGH ein. Sie zielten darauf ab, dass das baden-württembergische Nachbarrecht – nach dem die Gerichte geurteilt hatten – hier nicht gelte und stattdessen das Bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden sei. Danach wäre der Fall verjährt. Im Dezember 2020 nahm er allerdings eine weitere Wendung: Damals trat nämlich das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. Und dieses sieht vor, dass in solchen Fällen die komplette Eigentümergemeinschaft klagen muss, nicht nur einer der Eigentümer. 

Der BGH muss sich nun also zusätzlich mit der Frage befassen, ob der Kläger sein Prozessführungsrecht verloren hat oder ob der Prozess weitergehen kann. Die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann zog in der Verhandlung am Freitag die Möglichkeit in Betracht, dass der Prozess weitergehen könnte, wenn die Eigentümergemeinschaft dies dem Kläger nicht verbiete. Das Schweigen könnte man in dem Fall womöglich als eine Rückermächtigung werten, sagte Stresemann.

In der Verhandlung stellte sich zudem heraus, dass der Miteigentümer vor einigen Tagen verstorben ist. Der Anwalt des Klägers legte dem Senat eine Erklärung der Erben vor, derzufolge der Kläger in seinem Prozess gegen die Nachbarn nicht gestoppt werde. Das Urteil soll am 7. Mai verkündet werden.

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