Bund und Länder einigen sich auf Details des Härtefallfonds

Symbolbild: Bundeskanzleramt bei Dämmerung
Symbolbild: Bundeskanzleramt bei Dämmerung

Die Details zum geplanten Härtefallfonds der Bundesregierung für von den Corona-Beschränkungen betroffene Betriebe stehen offenbar. Einen entsprechenden Beschlussentwurf habe der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun, mit den Chefs der Staatskanzleien der Länder gefasst, berichtete am Dienstag das „Handelsblatt“ unter Berufung auf ein Papier des Bundeskanzleramts. Der Fonds richtet sich an Unternehmen, die durch die Raster der Corona-Hilfen gefallen sind. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte ihn Mitte Februar angekündigt.

Der Fonds werde wie geplant ein Volumen von 1,5 Milliarden Euro haben und jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert, berichtete das Blatt. Der Fonds solle „Hilfen für (nachweislich) förderfähige Fixkosten beziehungsweise Corona-bedingte Härten zur Verfügung stellen“. Die Antragsbearbeitung sowie die Auszahlung der Hilfen liegt bei den Ländern und erfolge „im Rahmen geeigneter Entscheidungsmechanismen“ wie Härtefall- oder Billigkeitskommissionen.

Das Geld des Bundes solle den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt werden, berichtete das „Handelsblatt“ weiter – der Anteil richtet sich also nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl eines Bundeslandes. Unterstützungsleistungen aus dem Fonds würden „subsidiär“ zu den bestehenden Hilfen von Bund, Ländern und Kommunen gewährt. Öffentliche Unternehmen sollen demnach nicht antragsberechtigt sein.

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