Bund und Länder einigen sich auf milliardenschweren Härtefallfonds

Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig
Deutscher Bundestag - Bild: Stefan Woidig

Bund und Länder haben sich auf einen Härtefallfonds für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen geeinigt, die bei den bisherigen Hilfen bislang leer ausgehen. Das Programm sei „einsatzbereit“ und eine „wertvolle Ergänzung“ zu den bestehenden Corona-Hilfen, heißt es in einem Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) an seine Länderkollegen und -kolleginnen, der AFP am Donnerstag vorlag. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erklärte, dass der Härtefallfonds „in besonders vertrackten Fällen“ helfen soll.

Der Härtefallfonds hat einen Umfang von 1,5 Milliarden Euro und wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Er richtet sich an Unternehmen, die aufgrund besonderer Fallkonstellationen bislang durch das Raster der Corona-Hilfen gefallen sind. Altmaier hatte die Hilfen Mitte Februar angekündigt. 

Die Länder setzen die Härtefallhilfen „in eigener Verantwortung um“, wie es in Altmaiers Schreiben weiter heißt. Der Bund wiederum stellt alle verfügbaren Informationen bereit und gewährt die Nutzung seiner Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Scholz erklärte, in der Corona-Pandemie seien „massive Hilfen für hunderttausende Unternehmen und Millionen Beschäftigte“ auf den Weg gebracht worden. Dadurch komme Deutschland „wirtschaftlich besser durch die Krise als viele andere Volkswirtschaften“, fügte er hinzu. „Jetzt kommen die Härtefallhilfen, die wir gemeinsam mit den Ländern finanzieren. Gut, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen.“

Mit den Hilfen sollen Härten abgemildert werden, die zwischen Anfang März 2020 und Ende Juni 2021 entstanden sind beziehungsweise entstehen, wie Altmaier in dem Brief an seine Länderkolleginnen und -kollegen ausführte. Jedes Land soll sich demnach bis zum Freitag zurückmelden, ob es „die Härtefallhilfen nutzen und an dem Programm teilnehmen möchte“.

Mit den Härtefallhilfen können die Länder nun auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine Unterstützung benötigen. Abrufbar sind die Mittel nach AFP-Informationen bis zum 15. Dezember dieses Jahres.

Voraussetzung ist etwa, dass die Unternehmen „außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz bedrohen“. Beantragt werden können sie direkt beim jeweiligen Bundesland durch prüfende Dritte. „Im Regelfall“ sollte die Hilfe 100.000 Euro nicht übersteigen.

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