Bund und Länder fassen baldige Lockdown-Lockerungen ins Auge

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Bund und Länder fassen baldige Lockerungen der strengen Corona-Auflagen ins Auge, obwohl die Infektionszahlen nicht wie gewünscht sinken. Zwar sieht der Beschlussentwurf einer Arbeitsgruppe für die Bund-Länder-Spitzenberatungen am Mittwoch, der AFP am Dienstag vorlag, eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März vor. Doch sollen bereits von Montag an die Kontaktbeschränkungen leicht gelockert werden. Der Entwurf enthält zudem einen Vier-Stufen-Plan für eine schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens.

In dem Entwurf kassieren Bund und Länder de facto ihren erst vor drei Wochen gefassten Beschluss, Öffnungen prinzipiell vom Unterschreiten des Inzidenzwerts 35 abhängig zu machen. In der Vorlage heißt es: Bund und Länder wollten „nun erproben“, wie durch „die deutliche Ausweitung von Tests“ und eine bessere Kontaktnachverfolgung „Öffnungsschritte auch bei höheren Sieben-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden“.

Das Pandemiegeschehen werde inzwischen durch zwei Faktoren „deutlich“ verändert, heißt es weiter in der Vorlage: „Die zunehmende Menge an Impfstoff und die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in sehr großen Mengen.“ Angesichts dieser Entwicklungen bestehe „die berechtigte Hoffnung auf eine immer leichtere Eindämmung der Fallzahlen im Sommer und auf eine Rückkehr zur Normalität.“

Das gesellschaftliche Leben soll dem Dokument zufolge in vier Stufen wieder zurückkehren können. Nach der bereits umgesetzten ersten Stufe – der Öffnung der Friseure – sollten als nächstes bundesweit Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte aufmachen dürfen. Auch körpernahe Dienstleistungen dürfen dann wieder angeboten werden, wobei Kunden einen negativen Schnelltest vorlegen müssen.

Der dritte Schritt soll demnach greifen, wenn der Inzidenzwert stabil unter 35 sinkt. Dann sollen – landesweit oder auf Regionen beschränkt – der Einzelhandel, Kultureinrichtungen wie Museen und Galerien, Zoos und Sportstätten im Außenbereich unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Wenn sich nach dem dritten Öffnungsschritt die Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert, soll die vierte Stufe greifen – die Öffnung der Außengastronomie, von Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie die Erlaubnis zu kontaktfreiem Sport auch im Innenbereich.

Die Vorlage sieht zudem vor, die Stufen drei und vier auch dann in Kraft zu setzen, wenn der Inzindenzwert über 35 liegt – dann aber mit deutlichen Einschränkungen. Ab welchem Inzidenzwerte die Öffnungsschritte unter diesen eingeschränkten Bedingungen eingeleitet werden können, lässt die Vorlage noch offen. 

Über noch weiter gehende Öffnungen – etwa in der Innengastronomie, bei Reisen und Veranstaltungen – sollen Kanzlerin und Länderchefs der Vorlage zufolge beim nächsten Spitzentreffen am 24. März beraten.

Die strengen Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Pandemie könnten bereits ab dem kommenden Montag gelockert werden. Ab dem 8. März sollen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder treffen können, wie aus dem Entwurf hervorgeht. 

Eine Erleichterung soll es zudem für die Ostertage vom 2. bis zum 5. April geben: Dann sollten private Treffen mit bis zu vier „über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen“ möglich sein.

Die Vorlage sieht außerdem eine Beschleunigung der Impfkampagne vor: Das Bundesgesundheitsministerium solle die Impfverordnung so ändern, dass ab der zweiten Märzwoche auch in ausgewählten Hausarztpraxen geimpft werden kann. Als Ziel wird vorgegeben, die aktuelle Zahl von 170.000 Impfungen pro Tag rasch zu verdoppeln.

Bis Anfang April soll zudem eine „nationale Teststrategie“ umgesetzt werden. Ein bis zwei kostenlose Schnelltests pro Woche soll es dann vor Ort für Schüler sowie für Lehr- und Erziehungspersonal und für Beschäftigte von Unternehmen geben. Alle anderen Bürger sollen sich ein bis zwei Mal pro Woche in einem kommunalen Testzentrum kostenlos testen lassen können.

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