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Bundestag will am Donnerstag Lobbyregister-Gesetz beschließen

Bundestag will am Donnerstag Lobbyregister-Gesetz beschließen

Bundestag/Reichstag

Transparenz wird gerade groß geschrieben in der Politik. Spätestens die Korruptions- und Lobbyismus-Vorwürfe gegen Unionsabgeordnete rückten das Thema nach oben auf der politischen Agenda. Am Donnerstag will der Bundestag die lange umstrittene Einführung eines Lobbyregisters beschließen. Bis zum letzten Moment feilten SPD und CDU/CSU noch an dem Gesetz. Ein Überblick über Ziele und Umsetzung der versprochenen Transparenzoffensive:

Warum soll ein Lobbyregister eingeführt werden? 

Das Register soll vor allem für mehr Transparenz sorgen. Im ursprünglichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD heißt es zur Begründung: „Mit dem Begriff des ‚Lobbyismus‘ werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verbunden.“ Dieser Eindruck sei geeignet, „das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen“.

Dem soll das Gesetz entgegenwirken. Der Entwurf enthalte unterschiedliche Maßnahmen mit dem Ziel, „die Vertretung von Interessen mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen“. Dafür soll unter anderem eine Registrierungspflicht für Interessenvertretungen geschaffen werden.

Wer muss sich als „Interessenvertretung“ eintragen lassen?

In das öffentliche Verzeichnis müssen sich Interessenvertreterinnen und -vertreter  eintragen lassen, wenn ihre Vertretung „regelmäßig“ betrieben wird, „auf Dauer angelegt“ ist, „geschäftsmäßig für Dritte betrieben“ wird oder wenn innerhalb der vorangegangenen drei Monate mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen wurden.

Initiatoren von Petitionen, lokal tätige Organisationen sowie Menschen, die ausschließlich persönliche Interessen verfolgen, sollen von der Eintragungspflicht ausgenommen bleiben. Das gilt auch für Tätigkeiten von Parteien, Kirchen und Religionsgemeinschaften. Eine freiwillige Registrierung soll aber auch hier möglich sein.

Was steht im Register?

Es sollen neben Namen und Anschrift unter anderem eine Beschreibung der Tätigkeit und Angaben zu den Auftraggebern enthalten sein. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben zu den jährlichen Lobbyausgaben machen sowie zu Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro. Auch die Jahresabschlüsse sollen offengelegt werden. 

Was soll bei Verstößen geschehen? 

Um die Registrierungspflicht durchzusetzen, drohen auch Bußgelder. Ordnungswidrig handelt nach dem Gesetzentwurf etwa, wer die erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig einträgt. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 50.000 Euro möglich.

Welche Regeln gelten für die Bundesregierung?

Ein Änderungsantrag von Union und SPD zu ihrem eigenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Anwendungsbereich auf die Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung auszuweiten. Dies wird schon in der Überschrift deutlich, in der es dem Entwurf zufolge heißen soll: „Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegen dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung“. Der ausdrückliche Hinweis auf die Regierung war zuvor nicht vorgesehen.  

Einbezogen werden in die Regelungen nicht nur die Bundeskanzlerin sowie die Minister, sondern auch die Staatssekretäre, Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter. Erweitert werden soll auch die Definition der Interessenvertretung. Unter anderem ist vorgesehen, dass diese „jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf die Entscheidungsprozesse der Bundesregierung“ umfasst.

Gibt es noch Kritik?

Ja, sie kommt von der Opposition und von lobbykritischen Organisationen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts zum Lobbyregister-Gesetzes in der vergangenen Woche bezeichnete es deren Experte Timo Lange als „sehr kritisch“, dass die Union weiterhin die Einführung eines Lobby-Fußabdrucks für Gesetze blockiere. Dabei geht es um die Mitwirkung von Unternehmen oder Verbänden am Erarbeiten von Gesetzestexten. Auch die SPD hätte sich hierzu weitergehende Regelungen gewünscht, konnte sich aber nicht gegen die Union durchsetzen.

Die zahlreichen Skandale in der Unionsfraktion in den vergangenen Wochen zeigten zudem: „Mit einem Lobbyregister ist es nicht getan, wir brauchen dringend eine grundlegende Verschärfung der Regeln für Abgeordnete“, betonte Lange. Geforderte wird vor allem eine Pflicht, Nebeneinkünfte offenzulegen. Dem will die Union jedoch erst ab einem Grenzwert von 100.000 Euro zustimmen.

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