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Bundesverfassungsgericht verzeichnet für 2020 über 880 Verfahren mit Corona-Pandemiebezug

Bundesverfassungsgericht verzeichnet für 2020 über 880 Verfahren mit Corona-Pandemiebezug

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat im vergangenen Jahr mehr als 880 Verfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie registriert. Darunter waren über 240 Eilanträge, wie das Gericht am Mittwoch in seinem erstmals veröffentlichten Jahresbericht mitteilte. Insgesamt gingen demnach im Jahr 2020 mehr als 5500 Verfahren ein.

Die Zahl der Eingänge im Allgemeinen Register lag mit über 10.200 auf einem neuen Höchststand, wie das Gericht mitteilte. Darunter fallen nicht nur Klagen, sondern auch sogenannte Eingaben – also Anfragen zu Verfahren, Bitten um Auskunft oder Meinungsäußerungen. Bei den Eingaben sei es zu einem „deutlichen Anstieg“ gekommen, hieß es.

In Verfahren mit Bezug zur Pandemie ging es demnach besonders häufig um Versammlungsverbote. Das Gericht entschied außerdem über Kontaktverbote, Verbote von Gottesdiensten, die Schließung von Schulen und Kitas, Gaststätten und anderen Einrichtungen und über die Maskenpflicht. Viele dieser Anträge wurden abgelehnt, einige seien aber auch erfolgreich gewesen.

Es habe auch Bürger gegeben, die sich vor Gericht gegen eine Lockerung der Maßnahmen gewandt hätten. Dies blieb jedoch ohne Erfolg, wie das Gericht mitteilte. Es sei keine Verletzung der Schutzpflicht festgestellt worden.

Dass ein Antrag eingeht, bedeutet nicht automatisch, dass es auch zu einer Entscheidung des zuständigen Senats kommt. Wenn sich etwa bei der ersten Prüfung herausstellt, dass eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich keinen Erfolg haben kann, kann der Beschwerdeführer das Verfahren auch abbrechen.

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