Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Neuerteilung von Führerschein nach Alkoholfahrt

Deutscher Führerschein
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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Neuerteilung eines Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt. Der Kläger fuhr 2016 betrunken Auto, weshalb ihm die Fahrerlaubnis zunächst entzogen wurde. Als er nach der Sperrfrist die Neuerteilung beantragte, forderte die Stadt Kassel ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), das der Mann nicht vorlegte. (Az. 3 C 3.20)

Gegen die daraus folgende Ablehnung seines Antrags zog er vor Gericht. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage unter anderem deswegen ab, weil er bei seiner Trunkenheitsfahrt trotz 1,3 Promille keine Ausfallerscheinungen gezeigt hatte. Der hessische Verwaltungsgerichtshof änderte dieses Urteil ab und verpflichtete die Stadt Kassel, die Fahrerlaubnis ohne MPU zu erteilen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt seien. Dagegen legte die Stadt Revision ein.

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