CDU/CSU-Fraktionsführung legt Entwurf für strengeren Verhaltenskodex vor

CDU - Bild: CDU/Tobias Koch
CDU - Bild: CDU/Tobias Koch

Als Reaktion auf die jüngsten Verfehlungen von Unionsabgeordneten hat die Fraktionsführung einen Entwurf für weit reichende Verhaltens- und Transparenzregeln vorgelegt. Sie sehen ein Verbot bezahlter Nebentätigkeiten für die Fraktionsspitze vor. Alle anderen Abgeordneten sollten Nebeneinkünfte transparent machen und mögliche Interessenkonflikte melden, heißt es in dem Papier, das AFP am Dienstag vorlag. Die Regeln sollten als „freiwillige Selbstverpflichtung von allen Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verbindlich eingehalten und gelebt werden“.

Bei dem Papier der Fraktionsspitze handelt es sich um Eckpunkte, die am Dienstag in der Fraktion diskutiert werden sollten. Die Vorschläge sollten im Laufe der Woche konkretisiert werden, in einzelnen Punkten ist die Fraktionsführung auch im Gespräch mit dem Koalitionspartner SPD.

„Alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion geben maximal offen und transparent Auskunft über direkte wie indirekte Beteiligungen und die daraus erwirtschafteten Einkünfte“, heißt es in dem Papier. Generell solle es „Transparenz über Nebeneinkünfte“ geben. Ob die Offenlegungspflicht erst aber einer bestimmten Höhe von Einkünften gelten soll, lässt das Papier noch offen.

Weiter heißt es: „Alle Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden mögliche Interessenkollisionen im Rahmen ihrer Berichterstattungen gegenüber dem Integritätsausschuss anzeigen und beurteilen lassen.“ Zudem müssten alle Fraktionsmitglieder einen „in hohem Maße sensiblen Umgang mit Geschenken“ pflegen. Für Reden, „die sie im Rahmen ihrer parlamentarischen Ämter oder Mandate halten“, dürfen sie keine Vergütung entgegennehmen.

Besonders strenge Regeln sollen für den engsten Führungszirkel gelten, der keine bezahlten Nebentätigkeiten mehr ausführen soll. Dazu zählen unter anderem der Fraktionsvorsitzende, der Chef der CSU im Bundestag, Fraktionsvizes, Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziare. 

„Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand wird im Einzelfall Abweichungen genehmigen, wenn Interessenskonflikte ausgeschlossen werden können bzw. die Nebentätigkeit ausdrücklich befürwortet wird, oder zur Wahrnehmung von Aufsichtsverantwortung gegenüber Bundeseigentum erwünscht ist“, heißt es in dem Dokument. 

Verstöße gegen den geplanten Verhaltenskodex sollen Sanktionen nach sich ziehen. „Dazu gehören, abhängig von der Schwere des Verstoßes, Maßnahmen zur Beseitigung, die Erteilung einer Rüge, die Erteilung einer Rüge vor der Fraktionsversammlung, ein Antrag an die Fraktionsversammlung auf Abberufung aus einem Fraktionsamt, Rückruf aus einem Ausschuss bis hin zum Fraktionsausschluss“, heißt es in dem Eckpunktepapier.

Der Skandal um Provisionszahlungen bei Maskengeschäften und Lobbytätigkeiten erschüttert derzeit CDU und CSU. Die Abgeordneten Georg Nüßlein, Nikolas Löbel, Mark Hauptmann und Tobias Zech traten deshalb zurück.

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