CO2-Ausstoß geht im Corona-Jahr 2020 deutlich zurück

CO2 (über cozmo news)
CO2 (über cozmo news)

Die CO2-Emissionen in Deutschland sind im Pandemie-Jahr 2020 deutlich zurückgegangen. Das geht aus der am Dienstag vom Bundesumweltministerium vorgestellten Klimabilanz des Umweltbundesamts (UBA) hervor, die erstmals nach den Regeln des Klimaschutzgesetzes erstellt wurde. Sogar das zwischenzeitlich schon abgeschriebene Ziel, die Emissionen bis 2020 um mehr als 40 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 zu senken, konnte gehalten werden.

Welche Funktion hat die Klimabilanz?

Das Klimaschutzgesetz gibt für die Zeit bis 2030 für die einzelnen Wirtschaftssektoren jeweils konkrete, auf CO2-Äquivalente umgerechnete Emissionshöchstmengen vor. Sind die Emissionen in einem Sektor auch nach Prüfung durch ein Expertengremium zu hoch, hat danach der zuständige Fachminister drei Monate Zeit, um durch ein Sofortprogramm nachzusteuern. Dies soll sicherstellen, dass die Emissionen wie vorgesehen bis 2030 um 55 Prozent verglichen mit 1990 sinken.

Wie haben sich die CO2-Emissionen insgesamt entwickelt?

Der UBA-Bilanz zufolge lagen die CO2-Emissionen im vergangenen Jahr um 40,8 Prozent unter dem Stand von 1990 und um 8,7 Prozent unter dem Stand von 2019. Insgesamt wurden 2020 rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt. Das sind rund 70 Millionen Tonnen weniger als 2019. Davon geht nach Schätzungen des Umweltbundesamts etwa ein Drittel auf die Corona-Pandemie und deren Folgen zurück. Ohne diesen Sondereffekt hätte die Emissionsminderung wahrscheinlich unter 40 Prozent gelegen.

Wo wurde 2020 die größte Minderung erreicht?

Mit etwa minus 38 Millionen Tonnen CO2 oder minus 14,5 Prozent den größten Emissionsrückgang gab es im Jahresvergleich in der Energiewirtschaft. Allein bei der Braunkohleverstromung sanken die Emissionen um 23 Millionen Tonnen CO2, bei der Steinkohle um 13 Millionen Tonnen CO2. Ursache ist neben ersten Wirkungen des Kohleausstiegs auch der deutliche Anstieg des Zertifikatepreises im EU-Emissionshandel, der mit gut 40 Euro pro Tonne CO2 derzeit auf Rekordniveau liegt.

Wie sieht es im „Problembereich“ Verkehr aus?

Im Verkehrssektor waren die Emissionen von 1990 bis 2019 nicht nennenswert gesunken. 2020 ging jedoch der CO2-Ausstoß um 11,4 Prozent zurück – womit die vorgegebene Emissionsobergrenze von 150 Millionen Tonnen CO2 um vier Millionen Tonnen unterschritten wird. Allerdings ist im Verkehr der Corona-Effekt besonders ausgeprägt: Der Pkw-Verkehr ging im Lockdown besonders auf langen Strecken stark zurück, auch die Fahrleistung im gewerblichen Verkehr lag deutlich niedriger. Beim Inlands-Flugverkehr gab es einen Rückgang um 60 Prozent.

Wo wurden die Emissionsvorgaben verfehlt?

Im Gebäudebereich wurde der zulässige Höchstwert von 120 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten trotz eines Rückgangs um 2,8 Prozent leicht um zwei Millionen Tonnen überschritten, womit der Korrekturmechanismus des Klimaschutzgesetzes in Kraft tritt. In diesem Sektor gab es gegenläufige Corona-Effekte: Weil die Menschen sich mehr zu Hause aufhielten, beispielsweise im Homeoffice, stieg dort der Energieverbrauch an. Einsparungen gab es dagegen etwa bei Hotels, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.

Wie sieht es in den übrigen Bereichen aus?

Dank deutlicher Emissionsrückgänge wurden die Klimaziele in den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft jeweils erreicht. Bei der Industrie schlugen die Konjunktureffekte wegen der Pandemie zu Buche. In der Landwirtschaft wurde wegen der trockenen, warmen Witterung relativ wenig klimawirksamer Mineraldünger eingesetzt. Weitgehend nachhaltig dürfte die Emissionsminderung in der Abfallwirtschaft sein.

Wie wirken sich die ehrgeizigeren EU-Klimaziele aus?

Um den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, zeichnet sich in der EU eine deutliche Verschärfung der Klimaziele ab – wohl auf mindestens 55 Prozent weniger Emissionen bis 2030 statt bisher minus 40 Prozent. Für Deutschland dürfte dies bedeuten, dass die Emissionen bis dahin um 65 Prozent oder sogar mehr sinken müssen. Dies ist bei den im deutschen Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Höchstmengen für den CO2-Ausstoß bisher nicht berücksichtigt.

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