Corona-Testpflicht bei Einreise per Flugzeug ist in Kraft

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Die Einreise per Flugzeug nach Deutschland ist nur noch mit negativem Corona-Test möglich. Eine entsprechende Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung trat am Dienstag um Mitternacht in Kraft. Insbesondere in Urlaubsländern träfen sich Reisende „aus aller Herren Länder“, begründete Horst Seehofer (CSU) die neue Vorschrift. Er kündigte zudem eine Fortsetzung der Kontrollen an der Grenze zu Tschechien sowie eine intensivierte Schleierfahndung in anderen Grenzregionen an.

Die Testpflicht für den Flug nach Deutschland gilt unabhängig von der Corona-Lage im Abflugland. Der Test darf bei der Einreise maximal 48 Stunden alt sein. Wer keinen negativen Test vorlegt, darf von der Fluggesellschaft nicht mitgenommen werden. Andernfalls droht ein Bußgeld, das bei den Airlines bis zu 25.000 Euro betragen kann, wie Bundespolizeipräsident Dieter Romann bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Seehofer sagte.

Genutzt werden könnten sowohl Antigen-Schnelltests als auch die zuverlässigeren PCR-Tests, sagte Romann. Zulässig seien auch Selbsttests, sofern sie unter Aufsicht einer „geschulten Person“ vorgenommen und von dieser dokumentiert würden.

Durch das Zusammentreffen von Menschen aus unterschiedlichen Ländern in Urlaubsregionen ergebe sich eine „nennenswerte Ansteckungsgefahr“, sagte Seehofer. Der Staat sei daher berechtigt, ein negatives Testergebnis zur Voraussetzung für den Flug nach Deutschland zu machen. Die Vorschrift gilt zunächst bis zum 12. Mai. 

An den Flughäfen kontrolliere die Bundespolizei die Einhaltung der Vorgabe bei Flügen aus dem Schengen-Verbund stichprobenartig, sagte Seehofer weiter. Bei Flügen aus Drittstaaten werde jeder Passagier überprüft. 

Unterdessen werden die stationären Kontrollen an der Grenze zu Tschechien um zwei Wochen verlängert. Die Infektionslage in dem Nachbarland sei „nicht stabil“, sagte Seehofer zur Begründung. „Das Risiko eine Viruseintrags ist einfach noch zu hoch.“ Die Kontrollen an der Grenze zum österreichischen Bundesland Tirol hingegen wurden laut Seehofer bereits beendet.

Tschechien und Tirol sind seit Sonntag nicht mehr als sogenannte Virusvariantengebiete eingestuft, was besonders strenge Vorgaben zum Grenzübertritt nach Deutschland nach sich gezogen hatte. Deshalb waren stationäre Grenzkontrollen eingeführt worden. Tschechien gilt nun als Hochinzidenzgebiet, Tirol als einfaches Risikogebiet.

Abgesehen von der Grenze zu Tschechien wird die Einhaltung der Einreiseregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie durch die sogenannten Schleierfahndung kontrolliert. Dabei kann die Bundespolizei in einer Zone von 30 Kilometern hinter der Grenze stichprobenartige Kontrollen vornehmen. 

Er habe die Bundespolizei gebeten, diese Schleierfahndung nun „zu intensivieren“, sagte Seehofer. Dabei verwies er auf den erwarteten Rückreiseverkehr nach den Ostertagen. „Jeder und jede“ müsse damit rechnen, kontrolliert zu werden, mahnte Seehofer.

Der Innenminister bekräftigte zudem den Appell der Bundesregierung, auf Reisen zu verzichten – „auch zum eigenen Schutz“. Ein zwischenzeitlich diskutiertes Verbot für Auslandsreisen ist aber offensichtlich vom Tisch. Aus Sicht des Innenministeriums sei ein „generelles Ausreiseverbot“ in der gegenwärtigen Lage „rechtlich nicht möglich“. Für eine solche Maßnahme gebe es verfassungsrechtlich „ganz, ganz hohe Hürden“, sagte Seehofer. 

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