CSU-Fraktion in bayerischem Landtag berät ab Montag über Ausschluss von Sauter

CSU: Entscheidung über CDU-Vorsitz - Bild: AFP via glomex
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Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag will in der kommenden Woche über den Ausschluss des in der Maskenaffäre ins Visier der Münchner Generalstaatsanwaltschaft geratenen früheren Landesjustizministers Alfred Sauter aus ihren Reihen beraten. Dies habe der geschäftsführende Fraktionsvorstand beschlossen, erklärte die Fraktion am Freitag in München. Am Montag solle zunächst der gesamte Fraktionsvorstand über Sauters Ausschluss beraten, bei entsprechendem Vorstandsvotum dann am Donnerstag die Gesamtfraktion.

Für einen Ausschluss ist laut CSU-Fraktionsgeschäftsordnung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Ein Fraktionsmitglied kann demnach ausgeschlossen werden, „wenn es in grober Weise gegen die Interessen der Fraktion verstößt und dadurch dem Ansehen der Fraktion in der Öffentlichkeit schweren Schaden zufügt“.

Sauter hatte eingeräumt, für den Verkauf von Corona-Schutzkleidung eines hessischen Herstellers an das bayerische Gesundheitsministerium einen Vertrag ausgearbeitet zu haben. Dies will er nur in seiner Funktion als Rechtsanwalt gemacht haben, ohne dass dies sein Abgeordnetenmandat berührt.

Sauter ist Mitglied im Präsidium und im Vorstand der CSU. Er leitet die CSU-Finanzkommission, ist Vizechef des Bezirksverbands Schwaben und Vorsitzender des Kreisverbands Günzburg sowie seit 1990 Landtagsabgeordneter. Aufforderungen, seine Vergütung und Details des Geschäfts offenzulegen, kam er bisher nicht nach.

Um Sauter vor den Fraktionsberatungen Gelegenheit zur „umfassenden Aufklärung“ zu geben, habe Fraktionschef Thomas Kreuzer ihn nochmals schriftlich aufgefordert, die von der Generalstaatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe bis Sonntagmittag „plausibel und nachvollziehbar auszuräumen“, hieß es nun.

Er erwarte von Sauter „volle Transparenz bezüglich seiner Anwaltstätigkeit und bezüglich der weiteren Provisionszahlungen, die er eingeräumt hat“, erklärte Kreuzer. Bei den Provisionszahlungen könne er sich „nicht auf seine anwaltliche Schweigepflicht berufen“.

„Wer sich bei der Beschaffung von Masken und anderer Artikel in einer Pandemiesituation bereichert, schadet dem Ansehen unserer Fraktion in der Öffentlichkeit stark“ und könne nicht Mitglied bleiben, erklärte Kreuzer. Er wolle „alle Hebel in Bewegung setzen, damit solche Handlungen in Zukunft verhindert werden.“

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