Der Fall Wedel könnte aus dem Zwielicht ins Rampenlicht eines Prozesses kommen

Justiz (über cozmo news)
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Im Zwielicht“ hieß der Artikel, mit dem die Wochenzeitung „Die Zeit“ vor gut drei Jahren die sogenannte MeToo-Debatte um sexuelle Übergriffe auf Frauen mitten in die deutsche Filmlandschaft holte. Drei Frauen erhoben schwere Vorwürfe gegen Dieter Wedel, einen der erfolgreichsten Regisseure des deutschen Fernsehens. Wegen eines Falls aus dem Jahr 1996 erhob die Staatsanwaltschaft München I nun Anklage wegen Vergewaltigung – damit könnte der Fall ins Rampenlicht eines großen Prozesses kommen.

Der 81 Jahre alte Wedel bestreitet die Vorwürfe gegen sich, es gilt wie in jedem Verfahren die Unschuldsvermutung. Eine Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, die Schauspielerin Jany Tempel, gar keinen Prozess wollte. 

Tempel war fälschlicherweise davon ausgegangen, dass zum Zeitpunkt ihrer Äußerungen in der „Zeit“ die mittlerweile fast 25 Jahre zurückliegenden Vorwürfe gegen Wedel verjährt seien. Sie wollte nicht vor Gericht mit dem Vorfall konfrontiert werden, den sie in einer Psychotherapie verarbeitet hatte. Gegenüber der „Zeit“ entband sie 2018 die Psychotherapeutin von ihrer Schweigepflicht – diese gab an, dass Tempel in der Therapie den Vorfall detailliert geschildert hatte.

Die Vorwürfe stammen aus einer Phase, in der Wedel auf dem Höhepunkt seines beruflichen Schaffens war. Der in den 70er Jahren durch die fiktive Familie Semmeling zur Bekanntheit gekommene Wedel feierte in diesen Jahren mit „Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“ oder „Der König von St. Pauli“ seine bis heute größten Erfolge.

Tempel bewarb sich damals um eine Rolle im „König von St. Pauli“. In einem Zimmer eines Münchner Luxushotels soll Wedel sie nur im Bademantel bekleidet empfangen haben. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es: „Nach einer körperlichen Auseinandersetzung soll er die Geschädigte auf das Hotelzimmerbett geschleudert und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben, wobei die Geschädigte beschloss, aufgrund der erlittenen Schmerzen und aus Angst vor weiterer Gewaltanwendung durch den Angeschuldigten keinen Widerstand mehr zu leisten.“

Für die Ankläger liegt Vergewaltigung vor, im Fall einer Verurteilung drohen dem 81-Jährigen mindestens zwei Jahre Haft. Ob es zum Prozess kommt, muss nun das Landgericht München I entscheiden. Erst wenn dieses die Anklage zulässt, kann verhandelt werden. Wann es so weit ist, ist offen.

Die Staatsanwaltschaft wurde viel für die lange Dauer der Ermittlungen kritisiert. Wedels Anwältin Dörthe Korn erklärte, das Verfahren sei „von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet“ worden. Ihr Mandant bestreite das Geschehen. Sollte ein Hauptverfahren eingeleitet werden, werde dort die Richtigkeit zu klären sein.

Allerdings führte die Staatsanwaltschaft eine Reihe von Gründen für die lange Dauer an. So wurden aufwändig mehr als 20 Zeugen ermittelt, die rund um das Tatgeschehen Wahrnehmungen gemacht haben sollen. Eine zentrale Rolle scheint Wedels Vernehmung im Dezember 2019 zu spielen. Diese sei detailliert gewesen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Aussage ließen die Ermittler von einer Expertin untersuchen, zwischen der Vernehmung Wedels und der Fertigstellung des Gutachtens verging fast ein Jahr.

Wedel war bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorwürfe Intendant der Bad Hersfelder Festspiele, er erklärte danach seinen Rücktritt und lebt seither zurückgezogen. Tempel geht nach ihrem jahrelangen Schweigen mittlerweile offensiv mit ihren Vorwürfen um. Sie fühlte sich mit Aufkommen der MeeToo-Bewegung zum Gang an die Öffentlichkeit ermutigt. Die Anklageerhebung ist für Tempel ein Etappensieg – wie der Fall weiter geht, liegt nun beim Landgericht München I.

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