Der Sommerflugplan 2021 für Nürnberg steht: Doch wo soll es aktuell überhaupt hingehen?

Sommerurlaub
Sommerurlaub

Während der Pandemie und dem jüngsten Lockdown herrschte am Flughafen Nürnberg monatelang Tristesse. Nur vereinzelt hoben ein paar Flieger ab und an Bord befanden sich hauptsächlich Geschäftsreisende. Nun geht es jedoch wieder los. Schon in den letzten Wochen sind die ersten Flieger wieder in Richtung Mallorca gestartet, nachdem die Baleareninsel wieder aus der Liste der Hochrisikogebiete gestrichen wurde. Der Flughafen Nürnberg hat zudem seinen Sommerflugplan herausgegeben. Demnach werden in diesem Jahr über 40 Ziele von Nürnberg aus angeflogen – allerdings unter Vorbehalt.

Türkei, Spanien und Griechenland sind die Hauptdestinationen

Neben den innerdeutschen Flügen liegt der Schwerpunkt der Flugverbindungen von Nürnberg in diesem Jahr auf der Türkei, Spanien und Griechenland. Der Nürnberger Flughafen hat sich in den letzten Jahren bereits zu einem Drehkreuz für Flüge in die Türkei entwickelt. Auf dem Programm stehen zum Beispiel die Destinationen Istanbul, Adana, Antalya, Dalaman und Izmir. In Spanien werden Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, Teneriffa, Ibiza und natürlich Mallorca angeflogen und in Griechenland gibt es Thessaloniki, Kreta, Kos und Rhodos als aktuelle Flugziele. Darüber hinaus gibt es auch Verbindungen nach Hurghada in Ägypten, nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten, nach Varna in Bulgarien oder nach Palermo in Italien, um nur die Haupturlaubsgebiete aufzuzählen, die von Nürnberg aus angeflogen werden können.

Sehnsucht nach Urlaub

Viele Menschen, die derzeit zu Hause im Dauerlockdown sitzen sehnen sich danach sich zumindest im Sommer im Süden an den Strand zu legen und das Meer zu genießen.

Diejenigen, die schon tagsüber im Homeoffice sitzen, bleibt wegen der ständigen Ausgangsbeschränkungen auch am Abend nur eine neue Staffel auf Netflix und Co. zu starten oder vielleicht ein paar Spiele wie Black Jack oder Monopoly zu spielen. Apropos Glücksspiel: Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag treten im Sommer neue Regeln für Online-Casinos in Kraft. Aufgrund zahlreicher Restriktionen ist nicht einmal klar, ob es dann überhaupt noch neue Online-Casinos gibt.

Daher sitzen Urlaubshungrige schon jetzt vor dem Online-Katalog, um sich für die schönste Zeit des Jahres ein passendes Urlaubsziel auszusuchen. So richtig traut sich jedoch noch keiner zu buchen. Viele haben im letzten Jahr die schmerzliche Erfahrung machen müssen, dass gebuchte Reisen spontan abgesagt wurden und sie auf den Kosten sitzen geblieben sind. Zwar kann derzeit wieder nach Mallorca geflogen werden, aber es ist überhaupt nicht klar, wie sich die Pandemie weiterentwickelt.

Viele Länder, und davon ist auch der Sommerflugplan des Flughafen Nürnberg betroffen, stehen aktuell noch auf der Liste der Hochrisikogebiete. Drüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit ein Reiseverbot für bestimmte Regionen beziehungsweise Länder. Die Virusmutanten sind außerdem dabei, sich weiter auszubreiten. Auch in Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt wieder gestiegen. Hinzu kommt, dass es mit den Impfungen nur schleppend vorangeht und viele Länder haben wegen der Corona-Krise ganz unterschiedliche Einreisebestimmungen.

Reisen nur mit Impfung?

Wer im Sommer 2021 in den Urlaub reisen will, muss davon ausgehen, dass er sich vorher impfen lassen muss. Viele Länder, aber auch Fluggesellschaften bereiten sich derzeit darauf vor, dass sie nur noch Passagiere fliegen beziehungsweise einreisen lassen, wenn sie einen Impfnachweis vorlegen können. Das kommt de facto einer Impflicht gleich. Das Problem ist jedoch, dass noch gar keiner sagen kann, wann er mit einer Impfung an der Reihe ist. Wegen der nur schleppend vorangehenden Impfungen hierzulande, kann eigentlich jedem derzeit nur geraten werden, erst dann eine Urlaubsreise zu buchen, wenn er geimpft wurde und vorher konkret feststeht, dass das Zielland einreisen lässt und nicht auf der Liste der Hochrisikogebiete steht. Länder wie die USA, Ägypten, Brasilien, Indien oder auch Polen gehören aktuell auch dazu. In den USA besteht außerdem das Einreiseverbot für Touristen aus der Europäischen Union nach wie vor fort.

Aber auch schon jetzt gibt es ganz praktische Probleme beim Verreisen, selbst wenn es in ein Nicht-Risikogebiet geht. So verlangen nicht wenige Fluggesellschaften einen aktuellen Coronatest, um überhaupt eine Reise antreten zu dürfen. Der Test muss im Normalfall 24 bis 72 Stunden vor Abflug gemacht werden und natürlich negativ ausfallen. Es reicht in vielen Fällen auch kein einfacher Schnelltest, sondern es muss sich meist um einen PCR-Test handeln, der in diesem Fall selbst zu zahlen ist. Aktuell wird auch seitens der Bundesregierung an einer generellen Testpflicht für Einreisen nach Deutschland gearbeitet.

Was ist, wenn der Test positiv ausfällt?

Doch was passiert eigentlich, wenn der kurzfristig vorgenommene Test positiv ausfällt und die Reise nicht angetreten werden kann? Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter die Kosten zurückerstattet. Unklar ist ebenfalls, ob die Reisekostenrücktrittsversicherung in diesem Fall einspringt. Sie könnte eine Erstattung der Kosten zum Beispiel deshalb ablehnen, in dem sie argumentiert, dass Betroffene angesichts der Pandemielage damit hätten rechnen müssen, sich anzustecken. Urteile hierzu gibt es noch nicht. Die Buchung der Urlaubsreise in diesem Sommer könnte sich also zu einem riskanten und auch teuren Abenteuer entwickeln. Auch viele Experten und politisch Verantwortliche raten aktuell davon ab, in diesem Jahr eine Urlaubsreise zu buchen.

Richtig problematisch dürfte es jedoch werden, wenn sich jemand während des Urlaubs im Ausland ansteckt. Auch vor der Rückreise wird im Regelfall schon durch die Fluggesellschaften ein Test verlangt. Hinzu kommen die Pläne zur generellen Testpflicht bei Einreisen nach Deutschland, die auch für Deutsche gelten sollen. In einem solchen Fall muss der Urlaubsreisende dann mindestens 14 Tage in dem Land verbleiben, in dem er sich gerade befindet. Für die Kosten muss er selbst aufkommen. Eine Rückholung ist ausgeschlossen.

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