In Nordrhein-Westfalen nimmt der Streit zwischen mehreren Städten und der Landesregierung um erneute Schulschließungen an Schärfe zu. Die Städte Dortmund und Duisburg stellten sich am Mittwoch gegen Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der die Schulen offen halten will. Am Abend lenkte die Landesregierung teilweise ein, neue Schulschließungen kämen jedoch nur „als letztes Mittel“ in Frage, hieß es.
Nachdem ein erster Vorstoß der Stadt Dortmund für die coronabedingte Schließung ihrer Schulen am Veto von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) gescheitert war, hatte Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) zuvor einen neuen Antrag an das Land angekündigt. Ziel sei, die Dortmunder Schulen nun ab Montag zu schließen.
Die Ruhrgebietsstadt hatte bereits am Mittwoch wegen der zugespitzten Corona-Infektionslage die Schulen wieder schließen wollen, was Laumann jedoch untersagte. Zur Begründung verwies der NRW-Gesundheitsminister auf die Inzidenzzahl in der Ruhrgebietsstadt, die unter dem Notbrems-Wert von 100 liege. Auch NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) erinnerte daran, dass in der Debatte über Corona-Auflagen alle Beteiligten der Öffnung von Schulen Priorität eingeräumt hätten.
Im Gegenzug verwies Westphal auf ein massiv gestiegenes Infektionsrisiko junger Menschen durch die Corona-Varianten. Nochmals verschlimmert worden sei die Lage durch den vorläufigen Stopp der Impfungen mit dem Astrazeneca-Vakzin. Die Stadt werde nun für Montag erneut die Schließung der Schulen beantragen, „dann werden wir sehen, wie die Landesregierung darauf reagiert“, sagte der Oberbürgermeister.
Neben Dortmund hatte auch die Stadt Duisburg Pläne für erneute Schulschließungen vorgelegt, die von der NRW-Regierung ebenfalls abgelehnt wurden. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) nannte es angesichts steigender Inzidenzwerte „absolut sinnvoll“, die Schulen zum Schutz der Schüler, ihrer Familien und der Lehrkräfte wieder zu schließen und auf Distanzunterricht umzustellen. „Es ist mir daher vollkommen unverständlich, dass das Land diesen Plänen einen Riegel vorschiebt.“
In einer von der Staatskanzlei veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Landesministerien für Gesundheit und Bildung hieß es schließlich: „Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden.“
Dabei könnten auch Schulschließungen „eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen“. Sie dürften „aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein“ und müssten jeweils mit dem Landesgesundheitsministerium abgestimmt werden. Zuvor müssten auch andere Maßnahmen geprüft werden.
„Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt“, hieß es weiter. Zudem seien Regelverschärfungen oder auch Schließungen dann möglich, wenn es konkrete Infektionsausbrüche an Schulen gebe.