Die EU will in ihrem geplanten Impfausweis nur durch sie zugelassene Impfstoffe dokumentieren. Aufgenommen werden sollten Impfungen mit Mitteln, die von der Arzneimittelbehörde EMA genehmigt worden seien, sagte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson am Freitag. Damit würden vorerst Impfungen mit Wirkstoffen aus Russland oder China nicht aufgeführt, die manche europäische Länder verwenden wollen.
In der EU zugelassen sind bisher vier Impfstoffe von Biontech und Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson. Ungarn verwendet auch den chinesischen Impfstoff Sinopharm und das russische Mittel Sputnik V. Letzteres haben auch Tschechien und die Slowakei bestellt.
Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hatte Anfang März ein sogenanntes rollierendes Verfahren zur Zulassung von Sputnik V gestartet. Es dauert normalerweise einige Wochen. Erst dann stellen die Hersteller formell einen Antrag auf Zulassung.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich Ende Februar auf einen europaweit gültigen digitalen Impfausweis verständigt. Er soll bis zum Sommer einsatzfähig sein. Die EU-Kommission will dafür am kommenden Mittwoch einen Vorschlag mit Vorgaben vorlegen, die auf nationaler Ebene eingeführte Zertifikate kompatibel machen sollen.
Das sogenannte grüne Zertifikat soll Johansson zufolge auch Angaben zu negativen PCR-Tests und bestätigten Antikörpern gegen das Coronavirus speichern. EU-Bürger könnten damit belegen, dass sie „das Virus sehr wahrscheinlich nicht verbreiten werden“, sagte die Kommissarin. Dies könne geimpften Menschen das Reisen erleichtern, weil sie dann nicht nochmals extra einen PCR-Test machen müssten.
Ob das Dokument tatsächlich eingesetzt wird, um in der EU Urlaubsreisen oder den Besuch von Veranstaltungen zu ermöglichen, ist bisher nicht entschieden. Länder wie Belgien lehnen eine Verknüpfung der Impfung mit der Freizügigkeit in Europa ab. Auch andere Regierungen verweisen darauf, dass keine Privilegien für Geimpfte entstehen dürften, solange nur wenige Menschen geimpft seien.