EU will Sanktionen gegen China wegen Vorgehens gegen Uiguren verhängen

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Die EU-Staaten haben sich erstmals auf Sanktionen gegen China wegen des Vorgehens gegen die muslimische Minderheit der Uiguren verständigt. Wie die Nachrichtenagentur AFP von Diplomaten erfuhr, gaben die Botschafter der Mitgliedstaaten am Mittwoch grünes Licht für ein Sanktionspaket zu Menschenrechtsverletzungen in insgesamt sechs Ländern. Im Falle Chinas sollen vier politische Vertreter und eine Organisation aus der Provinz Xinjiang auf die EU-Sanktionsliste gesetzt werden.

Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen sind in Xinjiang mindestens eine Million Uiguren und andere Muslime in hunderten Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen, die Extremismus in der Regionen bekämpfen sollen.

Es sind die ersten Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen seit der Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989. Seit damals gilt ein Waffenembargo. Im Juli vergangenen Jahres hatte die EU dann auch Sanktionen wegen Cyberangriffen verhängt. Betroffen waren zwei Chinesen und eine chinesische Firma. 

Die chinesische Regierung hatte diese Woche die EU vor Sanktionen wegen der Uiguren gewarnt. Peking werde dies als „Konfrontation“ sehen, sagte der chinesische Botschafter bei der EU, Zhang Ming, am Dienstag. „Sanktionen, die auf Lügen basieren, könnten als Versuch interpretiert werden, bewusst Chinas Sicherheit zu untergraben.“

Die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte im Bundestag, Gyde Jensen (FDP), bezeichnete die EU-Sanktionen als „überfällig“. Die USA und Großbritannien hätten in der Frage schwerster Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang schon längst gehandelt, erklärte sie. Der Sanktionsbeschluss müsse nun „den Start für eine wertegeleitete, selbstbewusstere China-Politik der EU markieren.“

Genaue Informationen über die Betroffenen der Sanktionen will Brüssel erst veröffentlichen, wenn diese formal am Rande des EU-Außenministertreffens am Montag beschlossen sind. Dort soll es Diplomaten zufolge aber keine Diskussion mehr über die einstimmige Entscheidung der EU-Botschafter geben. Die Sanktionen treten dann mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

Die EU setzt für die Sanktionen einen erst im Dezember verabschiedeten Rechtsrahmen ein, durch den Menschenrechtsverletzungen weltweit besser geahndet werden sollen. Neben China sind von dem Beschluss auch Eritrea, Libyen, Nordkorea, Russland und der Südsudan betroffen.

Insgesamt wollen die EU-Staaten nach AFP-Informationen rund ein dutzend Menschen und mehrere Organisationen auf die EU-Sanktionsliste setzen. Im Falle Russlands geht es dem Vernehmen nach um Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien.

Durch die Sanktionen werden gegen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen Einreiseverbote verhängt und ihre möglichen Vermögen in der EU eingefroren. Bei Organisationen oder Unternehmen werden gleichfalls Guthaben blockiert und Geschäfte mit ihnen untersagt.

Erstmals hatte die EU ihre neuen Menschenrechtssanktionen Anfang März im Fall des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny eingesetzt. Dabei wurden vier leitende Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

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