EU verhängt Sanktionen gegen China wegen Vorgehens gegen Uiguren

Symbolbild: Europäische Union
Symbolbild: Europäische Union

Erstmals seit drei Jahrzehnten hat die EU Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen verhängt. Die EU-Außenminister beschlossen die Strafmaßnahmen am Montag wegen des Vorgehens gegen die muslimische Minderheit der Uiguren. Demnach werden vier Partei- und Regionalvertreter sowie eine Organisation aus der Provinz Xinjiang auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. 

Menschenrechtsorganisationen zufolge sind in Xinjiang mindestens eine Million Uiguren und andere Muslime in hunderten Haftlagern eingesperrt. Dort werden sie den Angaben zufolge zur Aufgabe ihrer Religion, Kultur und Sprache gezwungen und teilweise auch misshandelt. Peking weist die Vorwürfe zurück und spricht von Ausbildungs- und Arbeitsprogrammen, die Extremismus in der Regionen bekämpfen sollen.

Es sind die ersten Sanktionen gegen China wegen Menschenrechtsverstößen seit der Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989. Seit damals gilt ein Waffenembargo. Im Juli vergangenen Jahres hatte die EU dann Sanktionen wegen Cyberangriffen verhängt. Betroffen waren zwei Chinesen und eine chinesische Firma. 

Wegen der Verfolgung der Uiguren setzte die EU nun das Xinjiang Produktions- und Aufbaukorps auf die Sanktionsliste. Es handelt sich um eine wirtschaftliche und paramilitärische Organisation, die weitreichenden Einfluss in der Provinz hat. Laut EU ist sie auch für die Verwaltung von Haftzentren zuständig.

Mit Sanktionen belegt wurde auch der Parteisekretär des Korps, Wang Junzheng. Hinzu kommen der ehemalige Vize-Präsident des Parlaments von Xinjiang, Zhu Hailun, der für Sicherheit und Justiz zuständige Parteifunktionär Wang Mingshan sowie der Leiter des staatlichen Sicherheitsbüros der Provinz, Chen Mingguo. 

Die chinesische Regierung hatte vergangene Woche die EU vor Sanktionen wegen der Uiguren gewarnt. Peking werde dies als „Konfrontation“ sehen, sagte der chinesische Botschafter bei der EU, Zhang Ming. „Sanktionen, die auf Lügen basieren, könnten als Versuch interpretiert werden, bewusst Chinas Sicherheit zu untergraben.“ EU-Diplomaten rechneten mit Vergeltungsmaßnahmen aus Peking.

Die EU setzt für die Sanktionen einen im Dezember verabschiedeten Rechtsrahmen ein, durch den Menschenrechtsverletzungen weltweit besser geahndet werden sollen. Betroffen von dem Beschluss vom Montag sind elf Personen und vier Organisationen aus sechs Ländern. 

Wegen Unterdrückung der Bevölkerung setzte die EU nun auch zwei nordkoreanische Minister und das Büro der Generalstaatsanwaltschaft auf ihre Sanktionsliste. Geahndet wurden auch außergerichtliche Hinrichtungen und Verschwindenlassen in Libyen, Folter und Repression gegen LGBTI-Menschen und politische Gegner in Tschetschenien sowie Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Tötungen im Südsudan und in Eritrea.

Durch die Sanktionen werden gegen Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen Einreiseverbote verhängt und ihre möglichen Vermögen in der EU eingefroren. Bei Organisationen oder Unternehmen werden gleichfalls Guthaben blockiert und Geschäfte mit ihnen untersagt.

Erstmals hatte die EU ihre neuen Menschenrechtssanktionen Anfang März im Fall des inhaftierten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny eingesetzt. Dabei wurden vier leitende Vertreter des russischen Justiz- und Strafverfolgungssystems auf die EU-Sanktionsliste gesetzt.

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